Julia Morelle und Bernhard Frei
Böllern ohne böse Folgen

Bernhard Frei | Foto: Ortenaukreis
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Ortenau (gro). Jedes Jahr kommt es zu Unfällen und Verletzungen, wenn das alte Jahr verabschiedet und das neue mit Feuerwerk begrüßt wird. Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis, und Kreisbrandmeister Bernhard Frei, geben Tipps, wie der Start ins Jahr 2018 mit Raketen gelingt.

Sicherheit beginnt schon beim Kauf, macht Julia Morelle deutlich: "Gutes Feuerwerk erkennt man an den Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie dem CE-Zeichen." Die Grundregeln beim Umgang mit Raketen und Böllern sind: "Blindgänger sollten auf keinen Fall nochmals angezündet und Feuerwerkskörper niemals selbst hergestellt werden. An den gekauften Feuerwerkskörpern darf nicht herumgebastelt werden." Auch wenn die Party noch so feucht-fröhlich ist, Julia Morelle empfiehlt denen, die es noch krachen lassen wollen, nüchtern zu bleiben.

Gerade mit Standfeuerwerken und Feuerwerksbatterien ist es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Unfällen gekommen: "Sie brennen auf Bodenhöhe ab und haben meistens eine vergleichsweise lange Brenndauer. Dadurch stellen sie eine große Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert abbrennen, wenn sie etwa umfallen. Die ausgewählte Aufstellfläche muss eben, ausreichend groß und möglichst windgeschützt sein."

Leider muss auch in der Ortenau in der Silvesternacht immer wieder die Feuerwehr ausrücken. Kreisbrandmeister Bernhard Frei empfiehlt: "Überlegen Sie, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen können und entfernen Sie dort gelagerte Gegenstände." Um zu verhindern, dass Feuerwerkskörper in ein Gebäude gelangen können, rät Frei, die Fenster, Dachluken und Türen geschlossen zu halten: "Machen Sie nach dem mitternächtlichen Feuerwerk einen Kontrollgang ums Haus und auf dem Grundstück. Dort glühen eventuell noch Reste von Raketen oder Böllern, die abgelöscht werden sollten."

Doch auch beim Abfeuern des Feuerwerks gibt es Spielregeln: "Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und Fachwerkhäusern sollte man auf das Abbrennen von Feuerwerk verzichten." Zudem ist in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Dabei macht Frei klar: "Beachten Sie, dass Sie eine Straftat begehen, wenn sie andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper gefährden."

Bernhard Frei | Foto: Ortenaukreis
Julia Morelle | Foto: Ortenaukreis

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