Landgericht urteilt im Korruptionsprozess
Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte

Offenburg (rek) Das Urteil im Kehler Korruptionsprozess ist gesprochen: Der ehemalige Leiter des Kehler Ordnungsamts wurde zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, zu einer Geldstrafe von 98 Euro zur Wiedergutmachung der Vorteilsannahme sowie 120 Stunden Sozialarbeit wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verurteilt. Der mitangeklagte Spielhallenbetreiber erhält ebenfalls eine Haftstrafe von 14 Monaten sowie eine Geldstrafe über 300.000 Euro wege  Vorteilsgewährung sowie Bestechung. Beide Haftstrafen sind auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ein dritter Angeklagter, Geschäftsführer beim Spielhallenbetreiber, wurde lediglich wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Die zweite große Strafkammer blieb damit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Anders als die Anklagebehörde sah das Gericht keinen Fall von besonders schwerer Bestechung vorliegen, "aber auch keinen minder schweren Fall".

Mit der Gewährung eines Aufenthalts in einem Feriendomizil des Spielhallenbetreibers und der Annahme des Angebots durch den früheren Ordnungsamtsleiters im April 2021 hat bereits ein strafrechtlicher Tatbestand bestanden, begründete das Gericht sein Urteil. Zudem ist die Kammer überzeugt, dass der Betrag von 50.000 Euro, den der 41-jährige ehemalige Leiter des Fachbereichs für das Aufstellen von nicht zulassungswürdigen Spielautomaten und dem Erhalt weiterer Informationen in Aussicht gestellt war. Den Betrag wollte der Spielhallenbetreiber bezahlen. Zudem verriet der 41-Jährige in seiner Funktion als Amtsleiter geheimhaltungswürdige Informationen wie anstehende Polizeikontrollen. Als einen Höhepunkt des Geheimnisverrats wertete das Gericht die Tatsache, dass der Amtsleiter während einer nichtöffentlichen Sitzung den Spielhallenbetreiber über die Möglichkeit informierte, im Hafengebiet eine Spielhalle errichten zu können - wenn er schnell sei. Zu dem "Durchstechen" an Informationen sagte der vorsitzende Richter Matthias Eckelt zum Angeklagten: "Sie waren eine Tratschtante auf der Wiese der Eitelkeiten".

"Das Urteil soll abschrecken, dieses Verhalten wird nicht durchgewunken", erklärte das Gericht, dass es sich "nicht um einen minder schweren Fall" der Korruption handelt. Der ab März wieder arbeitslose 41-Jährige sei für jede Funktion als Amtsträger "verbrannt. Sie sind von ganz oben nach ganz unten abgerutscht", so das Gericht zur Strafbemessung. Anzuerkennen sei, dass er gestanden habe, bisher nicht straffällig geworden sei und es durch Zielstrebigkeit vom Hauptschulabschluss zum Volljuristen geschafft habe.

Aus der 300.000-Euro-Geldstrafe des Spielhallenbetreibers erhalten verschiedene soziale Einrichtungen je 25.000 Euro. 125.000 Euro davon gehen zudem an die Staatskasse. "Seien Sie froh, dass hier kein besonders schwerer Fall der der Korruption vorliegt", so der Richter. Die Geldstrafe von 300.000 Euro sei eine "spürbare, aber nicht unzumutbare" Auflage.

Der Anwalt des Spielhallenbetreibers kündigte an, das schriftliche Urteil hinsichtlich einer Revision zu prüfen.

Die Reaktion der Stadt Kehl

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