Anklage nach Flaschenwürfen vom Turm des Ortenberger Schlosses
Beschuldigten drohen sechs Monate Freiheitsstrafe
Offenburg/Ortenberg (st). Zwei Männer stehen in Verdacht, am Abend des 17. Oktober Glasflaschen vom höchsten Turm des Ortenberger Schlosses auf einen Passanten im Innenhof des Areals geworfen zu haben. Beide wurden nun vor dem Amtsgericht Offenburg angeklagt. Der Passant habe glücklicherweise den Flaschen ausweichen können und blieb unverletzt.
Nachdem er die Polizei hinzugerufen hatte, seien die beiden 22- und 23-jährigen Ortenauer renitent geworden: Während der eine es bei Beleidigungen wie „Idioten“ und „Motherfucker“ und dem sogenannten Stinkefinger belassen habe, sei der andere Mann gewalttätig geworden.
Den polizeilichen Maßnahmen habe er sich zur Wehr gesetzt und versucht, einen Polizisten zu beißen. Außerdem habe er einen Beamten gegen das Bein, einen anderen gegen die Schläfe getreten. Diese erlitten bei dem Einsatz Prellungen, Hämatome und Schürfwunden. Nebenbei habe der Mann auch Schimpfwörter benutzt wie „Wichser“ und „Freier“ und geäußert „Dein Schwanz ist kleiner als dein Schlagstock“.
Die Anklage lautet auf versuchte gefährliche Körperverletzung, vorsätzlichengefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.
Bei denWiderstandshandlungen gegen die Polizisten kommt die neue Rechtslage zur Anwendung: Seit dem 30. Mai gilt der neue Paragraph 114 des Strafgesetzbuches, wonach das Gesetz als Mindeststrafe drei Monate Freiheitsstrafe vorsieht. Zuvor war nach dem alten Paragraphen 113 auch eine geringe Geldstrafe in Höhe von fünf Tagessätzen möglich. Für die gefährliche Körperverletzung drohen nach dem Gesetz regelmäßig mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich am 23. April statt.
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