Schneller den Roten Punkt bekommen
Baurechtsabteilung Offenburg stellt sich neu auf
Offenburg (gro). Die Landesbauordnung macht klare Vorgaben: Zehn Tage hat eine Baurechtsbehörde für die Eingangsbearbeitung, nachdem ein Antrag abgegeben wurde. 20 Arbeitstage oder ein Monat bleiben, um die Fachbehörden sowie die Angrenzer zu beteiligen. Diese Frist kann auf zwei Monate verlängert werden. Daran schließt sich die baurechtliche Prüfung des Antrags an, für die der Gesetzgeber zwei Monate oder 40 Arbeitstage Zeit gibt. Das Gesamtverfahren darf insgesamt zwischen drei bis vier Monate, also 60 bis 80 Arbeitstage, dauern.
Von diesen Kennzahlen war die Baurechtsbehörde in Offenburg in den vergangenen Jahren weit entfernt. Entsprechend hart war die Kritik – nicht nur im OB-Wahlkampf – an der städtischen Abteilung. So dauerte das Gesamtverfahren in Offenburg zwischen Januar und Oktober 2017 durchschnittlich 156 Arbeitstage.
Doch damit soll nun Schluss sein, versprechen Baubürgermeister Oliver Martini, Fachbereichsleiter Daniel Ebneth und Abteilungsleiter Daniel Brugger. "Wir haben seit 2014 die Baurechtsabteilung komplett neu aufgebaut", betont Martini in einem Pressegespräch. 13 Mitarbeiter arbeiteten nun in der Abteilung, davon sei lediglich eine vor 2014 dort beschäftigt gewesen. Gleichzeitig sei die Abteilung organisatorisch neu strukturiert worden: "Wenn ein Antrag kommt, muss er sofort gesichtet werden", stellt Daniel Brugger die neuen Prioritäten vor. Die Antragsteller würden benachrichtigt werden. Erst wenn der Antrag vollständig sei, gehe es in die Ämterbeteiligung. Diese werde künftig stärker kontrolliert. Eine Zwischennachricht für die Antragsteller über den Stand soll eingeführt werden. Die eigentliche Prüfung des Antrages sei ebenfalls optimiert worden, Schließzeiten, in denen lediglich eine Auskunftsstelle erreichbar sei, würden Sachbearbeitern ermöglichen, zügig Anträge abzuarbeiten. Im Augenblick würden 113 Tage benötigt. "2020 wollen wir das Ziel von 70 Tagen erreicht haben", kündigt Brugger an.
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