Strafbefehl gegen Zahnarzt
Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht
Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat beim Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg gegen einen in Offenburg praktizierenden Zahnmediziner den Erlass eines Strafbefehls wegen des Ausstellens von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne medizinische Indikation sowie wegen einer Beleidigung im Zusammenhang mit einer Demonstration in der Offenburger Innenstadt beantragt, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der Strafbefehl sei vom zuständigen Strafrichter erlassen worden und zwischenzeitlich rechtskräftig, so dass es in dieser Sache nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen werde.
Dem Mediziner werde zur Last gelegt, zwischen April und August des vergangenen Jahres in zahlreichen Fällen ärztliche Atteste zur Befreiung von der gemäß Paragraf 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geltenden Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass jeweils eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe. Dabei habe er erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, dass die entsprechenden Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden. Im Rahmen der Ermittlungen seien im September 2020 auf richterliche Anordnung die Praxisräumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.
Daneben werde dem Verurteilten im Strafbefehl zur Last gelegt, im Dezember 2020 anlässlich einer Demonstration im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Beschränkungen einen Mitarbeiter der Stadt Offenburg beleidigt zu haben.
Der Strafbefehl laute auf den Vorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß Paragraf 278 StGB und der Beleidigung gemäß Paragraf 185 StGB. Gegen den Verurteilten sei eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 21.250 Euro verhängt worden.
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