Strafbefehl gegen Ärztin
Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat beim Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg gegen eine in Offenburg praktizierende Ärztin den Erlass eines Strafbefehls wegen des Ausstellens von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne medizinische Indikation beantragt.

Der Medizinerin wird zur Last gelegt, im Juni und Juli dieses Jahres in fünf Fällen ärztliche Atteste zur Befreiung von der gemäß Paragraf 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geltenden Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass die betroffenen Personen zuvor körperlich untersucht worden waren und ohne dass jeweils eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe. Dabei habe sie erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, dass die entsprechenden Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden.

Durchsuchung der Praxisräume

Im Rahmen der Ermittlungen waren im September dieses Jahres auf richterliche Anordnung die Praxisräumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Dabei habe sich der Verdacht ergeben, dass die beschuldigte Ärztin über die im Strafbefehl enthaltenen Fälle hinaus in zahlreichen weiteren Fällen Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt habe. Insoweit sei das Verfahren jedoch gemäß § 154 Abs. 1 StPO auf die im Strafbefehl enthaltenen Taten beschränkt worden, da die weiteren Fälle bei der Bestrafung nicht erheblich ins Gewicht fallen würden. Die Medizinerin habe im Rahmen der Durchsuchung eingeräumt, die entsprechenden Atteste ausgestellt und teilweise auch per Post versendet zu haben. Die Patienten hätten ihr gegenüber jedoch glaubhaft Symptome geschildert, welche die Ausstellung der Atteste rechtfertigen würden.

Der Strafbefehl lautet auf den Vorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß Paragraf 278 StGB in fünf Fällen und wurde vom zuständigen Strafrichter beim Amtsgericht Offenburg antragsgemäß erlassen, so die Staatsabwaltschaft. Die Angeklagte habe form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass mit einem Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu rechnen sei. Ein entsprechender Termin stehe noch nicht fest. Im Falle ihrer Verurteilung drohe der Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Ermittlungen gegen Zahnmediziner

Zeitgleich seien im September auch die Offenburger Praxisräume eines Zahnmediziners durchsucht worden. In diesem Fall seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, da in einzelnen Fällen das Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Ausstellung der Atteste unter Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen geprüft werden müsse.

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