Jobcenter
Anstieg der arbeitslosen Jugendlichen im Ferienmonat August
Offenburg (st) Im August haben 9.145 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, dies sind 124 mehr als im Vormonat (plus 1,4 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Bürgergeldbezug ist dagegen leicht zurückgegangen (minus 0,3 Prozent). Anders sieht die Entwicklung bei den arbeitslosen unter 25-jährigen aus, welche gegenüber dem Vormonat um 42 Personen zugenommen haben (plus 10,9 Prozent).
Übergang zwischen Schule und Beruf
„Das Schuljahr endet im Juli und Berufsausbildungen, Beschäftigungen oder Arbeitsfördermaßnahmen beginnen meist erst wieder im September. Junge Erwachsene werden in dieser Übergangszeit statistisch als arbeitslos erfasst, was den Anstieg der Arbeitslosigkeit bei dieser Personengruppe erklärt“, kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenau Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.
Im Juni haben 127 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 23 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 150 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
Erster und zweiter Arbeitsmarkt
Derzeit erhalten 19.195 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.305 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.558 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.863. Hinzu kommen 5.554 nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.789 reine Leistungsbeziehende, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 989 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind unter anderem Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.
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