24-jähriger Afrikaner in U-Haft
Anklage nach Vergewaltigung auf Fußgängerbrücke

Offenburg. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach der Vergewaltigung auf der Fußgängerbrücke über die Freiburger Straße in Offenburg am 28. April Anklage zur großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.

Dem 24-jährigen, aus Zentralafrika stammenden Angeklagten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 28. April eine gleichaltrige Frau zunächst verfolgt und sie dann auf der Fußgängerbrücke über die Freiburger Straße angegriffen und vergewaltigt. Bei der Tat erlitt die Geschädigte mehrere offene Wunden und nicht unerhebliche Schmerzen. Darüber hinaus wird dem 24-jährigen zur Last gelegt, im Anschluss auch das Mobiltelefon der Geschädigten entwendet zu haben.

Der Angeklagte bestreitet, gegen den Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr an ihr ausgeübt zu haben. Die Untersuchung einer nach der Tat entnommenen Blutprobe hat ergeben, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabinoiden stand.

Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung, vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

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