Tödliche Messerattacke gegen Hausarzt
Anklage lautet nun auf Mord
Offenburg (st). Am 16. August verstarb ein Arzt in seiner Praxis an denFolgen von Stichverletzungen. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, wurde der noch am selben Tag festgenommene
Tatverdächtige nunmehr vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Offenburg angeklagt.
Mehrfach auf Arzt eingestochen
Der Mann soll den Ermittlungen zufolge kurz vor 9 Uhr die Praxisräume desMediziners betreten haben. Dort soll er sich direkt in ein Behandlungszimmer
begeben haben und mit einem Messer mehrfach auf den 52-jährigen Arzt
eingestochen haben, um ihn zu töten. Auch das zügige Eingreifen einer Mitarbeiterin
konnte den Tod des Mannes nicht verhindern. Er erlag noch vor Ort den zahlreichen
Stichverletzungen, die er im Bereich des Kopfes und im Hals erlitt. Die Mitarbeiterinerlitt eine Schnittverletzung.
Heimtückisch
Die sofort eingeleitete Fahndung durch ein Großaufgebot der Polizei mit über 20Polizeistreifen, der Polizeihubschrauberstaffel, der Hundestaffel und mit
Unterstützung der Bundespolizei führte gegen 10 Uhr zur Ergreifung des 26-jährigen Tatverdächtigen. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das
Vorgehen bei der Tat wird unter anderem als heimtückisch gewertet, da der Arzt nicht
mit einem Angriff rechnete und demzufolge in seiner Verteidigungsfähigkeit
eingeschränkt war, was dem Tatverdächtigen bewusst gewesen sei.
Motiv noch nicht vollständig geklärt
Das Motiv desmutmaßlichen Täters konnte noch nicht vollständig geklärt werden. Seinen Äußerungen zur Tat und seinem Verhalten zufolge ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung leidet. Möglicherweise litt er unter Verfolgungswahn und hatte für sich die Vorstellung, durch den Mediziner vergiftet worden zu sein.
Ein psychiatrisches Gutachten wurde daher in Auftrag gegeben. An der Begutachtung wirkte der Mann jedoch nicht mit, sodass noch keine konkrete Einschätzung zu einem etwaigen Krankheitsbild vorliegt. Gegenstand der Hauptverhandlung wird daher auch die Prüfung der Schuldfähigkeit des Mannes sein. Sollte eine Schuldunfähigkeit vorliegen, kommt die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Betracht, sofern von dem Mann weiterhin eineschwerwiegende Gefahr ausgeht.
Asylantrag abgelehnt
Der Tatverdächtige reiste im November 2015 in die Bundesrepublik ein. Eigenen Angaben gemäß stamme er aus Somalia. In Deutschland hat er einen Asylantrag gestellt, der im April 2017 abgelehnt wurde. Zugleich wurde dem nicht vorbestraften Mann ein subsidiärer Schutzstatus zuerkannt, sodass er sich zum Zeitpunkt der Tat legal in Deutschland aufhielt.Mit einer baldigen Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das
Landgericht ist zu rechnen.
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