Zeller Straße wird zur Fahrradstraße
Ab September haben Radler Vorfahrt
Offenburg (st) Zwischen der Moltkestraße und der Waldbachsenke wird die Zeller Straße in Offenburg derzeit zur Fahrradstraße umgebaut, so die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung. Damit entstehe ein neues wichtiges Teilstück des lokalen Radverkehrsnetzes. In Fahrradstraßen lasse es sich entspannter radeln, denn es gelte maximal Tempo 30 für alle. Dadurch seien Fahrradstraßen schnelle, bequeme und sichere Verkehrsverbindungen für den Radverkehr. Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder und Roller seien dem Radverkehr eindeutig untergeordnet, zum Beispiel dürften Radfahrer in der Fahrradstraße auch nebeneinander fahren. Auto dürften in der Fahrradstraße entsprechend nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren. Das erhöhe auch die Sicherheit für Fußgänger.
Bürgermeister Martini freut sich laut Pressemitteilung darüber, dass der Gemeinderatsbeschluss von 2021 jetzt endlich umgesetzt werden kann: „Die aktuelle Diskussion über die Radwege in Offenburg hat gezeigt, dass viele Menschen auf eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur wie die Fahrradstraße warten. Sie bildet einen wichtigen Abschnitt in der Verbindung vom Rebland zum Bahnhof und in die Innenstadt.“
Schulweg verbessern
Auch für die Schüler werde die Fahrradstraße den Schulweg mit dem Rad verbessern. Schon in diesem Jahr profitierten viele, die aus dem Rebland oder der Oststadt zum Schillergymnasium, zur Erich-Kästner-Realschule oder auch zum Schulzentrum Nordwest möchten. Auch für die zukünftige Entwicklung sei dann auch die Anbindung in Richtung Osten erleichtert, wenn die Realschule in Zell-Weierbach neu eingerichtet werde.
Die Bauarbeiten und die daran anschließende neue Markierung und Beschilderung würden im September abgeschlossen. Am 29. September werde dann die offizielle Eröffnung mit einem Fahrradstraßen-Fest gefeiert.
Hintergrund: Was ändert sich durch die Umwidmung zur Fahrradstraße?
In Fahrradstraßen seien die Radfahrenden im Mittelpunkt und der Kfz-Verkehr ist nur „zu Gast“. Radfahrende dürften jederzeit nebeneinander fahren. Die Maximalgeschwindigkeit liege bei 30 Stundenkilometer, letztendlich bestimmten aber die Radfahrenden das Tempo und die KFZ müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Auf Radfahrende müsse besondere Rücksicht genommen werden. Kinder unter acht Jahren müssten weiterhin auf dem Gehweg fahren.
Radfahrende hätten in Fahrradstraßen starke Rechte, aber auch Pflichten: So müssten sie auf Zufußgehende und deren Sicherheit achten. In Fahrradstraßen würden die allgemeinen Vorfahrtsregeln der StVO gelten. Das bedeute, dass Radfahrende in Fahrradstraßen nicht generell Vorfahrt hätten.Sei eine Kreuzung oder Einmündung nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine Ampel geregelt, dann gelte auch in Fahrradstraßen rechts vor links.
Autos, Motorräder und LKW seien auf Fahrradstraßen nur „zu Gast“. Für sie gelte folgendes: Sie dürften Fahrradstraßen nur dann befahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaube, zum Beispiel "Anlieger frei" oder "PKW frei". Beim Überholen sei ein seitlicher Abstand von mindestens 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts einzuhalten. Sei das nicht möglich, dürfe nicht überholt werden. Die Höchstgeschwindigkeit liege bei 30 Stundenkilometer.
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