Heimaufsicht des Ortenaukreises
33 Regelprüfungen durchgeführt
Offenburg (st). Bis 30. Juni 2021 hat die Heimaufsicht des Ortenaukreises in diesem Jahr insgesamt 33 Regelprüfungen durchgeführt. Das sind rund 33 Prozent der insgesamt 99 zu prüfenden Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Ortenaukreis. Auch sogenannte anbietergestützte ambulante betreute Wohngemeinschaften werden von der Heimaufsicht geprüft, allerdings nur in den ersten drei Jahren seit Betriebsaufnahme. Seit 2018 ist die Zahl dieser Wohngemeinschaften von einer auf mittlerweile auf elf gestiegen.
Als staatliche Verbraucherschutzinstanz ist ihre vorrangige Aufgabe, die Bedürfnisse und Interessen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu sichern und die Einhaltung der Bestimmungen des Wohn- Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) zu prüfen. “Dazu gehört die fachgerechte Betreuung, Pflege und medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner durch ausreichendes Personal sowie die Einhaltung baulicher und hygienischer Standards”, erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts des Ortenaukreises. Hierfür nimmt die Heimaufsicht jährliche Prüfungen in den Einrichtungen vor. Daneben können auch anlassbezogene Prüfungen, etwa bei Beschwerden, durchgeführt werden.
Keine Prüfungen zum Auftakt der Pandemie
„Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zwischen März und September 2020 in Baden-Württemberg grundsätzlich keine Regelprüfungen durchgeführt, um die pflegerische Versorgung vor dem Hintergrund des sich rasch ausbreitenden Corona-Virus nicht zusätzlich zu erschweren, in dem Pflegepersonal im Rahmen von Regelprüfungen gebunden wird“, so Kern weiter.
Anlässlich der von den Infektionsausbrüchen besonders betroffenen Pflegeeinrichtungen wurden im Zeitraum Mai 2020 bis Mai 2021 von Heimaufsicht und Gesundheitsamt gemeinsame Vor-Ort-Termine durchgeführt, um sich ein Bild hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und der Personalsituation vor Ort zu verschaffen und die Einrichtungen dahingehend zu beraten.
Bereits seit Mai 1975 trägt die Heimaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis zum Wohlergehen der volljährigen Menschen in den stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Landkreis bei. Eingeführt wurde sie mit dem Heimgesetz des Bundes im Mai 1975. Heute sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Heimaufsicht im Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege verankert.
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