Transplantationsbeaufragter Dr. Michael Koob
2018 in Ortenau schon vier Organspenden

Mit dem Organspendeausweis erklärt man sich derzeit bereit, als Spender zur Verfügung zu stellen. | Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
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Ortenau (rek). "Mehr Sicherheit für alle, aber ob damit auch mehr Organspenden verbunden sind, bleibt offen." So reagiert Dr. Michael Koob, Leitender Oberarzt der Anästhesie und Organspendenbeauftragter des Ortenau Klinikums in Offenburg, auf die Debatte um eine Neuregelung der Organspendepraxis.

Wer in Deutschland im Falle seines Tods Organe spenden möchte, muss durch einen Organspendeausweis seine Bereitschaft dazu erklären – oder kann diese auch verweigern. In anderen europäischen Ländern gilt statt der in Deutschland üblichen Entscheidungslösung die Widerspruchslösung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Hintergrund einer möglichen Neuerungen: In Deutschland ist die Zahl der transplantierten Organe auf einem Tiefpunkt angekommen.

Am Ortenau Klinikum sei zumindest im ersten Halbjahr der Trend gegenläufig, berichtet Dr. Michael Koob. Bei vier Verstorbenen sei es zu Organentnahmen gekommen. "Normalerweise haben wir pro Jahr zwei bis fünf Fälle", berichtet Dr. Koob von einer zumindest derzeit zunehmenden Bereitschaft. "Nur rund ein Prozent aller auf Intensivstationen Verstorbenen erfüllen dabei die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende", macht Dr. Koob klar. Diagnostiziert werden müsse zum einen der unumkehrbare Hirntod, zum anderen müssten Herz- und Kreislauf noch intakt sein, um die Organe mit Blut und Nährstoffen zu versorgen. Bei Unklarheiten über den Willen des Verstorbenen habe die Position der Angehörigen in jedem Fall eine zentrale Bedeutung bei der Entscheidung. Er plädiert dafür, dass innerhalb der Familien das Thema diskutiert werde, damit im Fall der Fälle Klarheit herrsche.

Neben den behandelnden Ärzten würden die beiden Organspendebeauftragten des Klinikums, neben Dr. Koob noch Dr. Bernhard Gorißen, das Gespräch mit den Angehörigen suchen, wenn bei einem Verstorbenen die Organentnahme möglich sei. "Diese können über die Entscheidung in der Regel auch noch eine Nacht schlafen", erklärt Koob das Vorgehen. Bevor es bei Zustimmung dazu käme, seien noch viele aufwändige Untersuchungen nötig. Wenn die Meldung über die möglichen Organe an Eurotransplant ergehe, beginne die Suche nach einem geeigneten Empfänger. Von den transplantierenden Kliniken kämen dann die Ärzte nach Offenburg, entnähmen die Organe und würden sie umgehend an ihrem Standort dem Empfänger transplantieren.

Rein rechtlich kollidiere mit einer Umstellung auf die Widerspruchslösung das Persönlichkeitsrecht auf Selbstbestimmung des Verstorbenen mit dem Schutz Dritter, nämlich dem des potentiellen Empfängers. Darauf macht der Offenburger Rechtsanwalt Joachim Indetzki aufmerksam. Daher werde diese Frage schnell zu einer verfassungsrechtlichen, weniger einer aus seinem Spezialgebiet, dem Medizinrecht, so Indetzki. Rechtlich müsse eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit getroffen werden.

"Damit sich alle Versicherten informieren können, haben die gesetzlichen Krankenkassen und somit auch die DAK-Gesundheit den Auftrag, ihre Kunden ab einem Alter von 16 Jahren regelmäßig über die Organspende zu informieren", erklärt Udo Westermann, Leiter des DAK-Servicezentrums in Offenburg. Daher, so Westermann, werde das Thema, bei dem es in erster Linie um Weiterleben gehe, auch in Gesprächen mit Versicherten regelmäßig diskutiert und angesprochen.

Mit dem Organspendeausweis erklärt man sich derzeit bereit, als Spender zur Verfügung zu stellen. | Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
Dr. Michael Koob, Transplantationsbeauftragter am Ortenau Klinikum | Foto: Ortenau Klinikum

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