Klinikum Oberkirch
RP Freiburg weist Beschwerde von Kreisräten zurück
Freiburg/Oberkirch (st). Landrat Frank Scherer begrüßt die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg, wonach der Kreistagsbeschluss des Ortenaukreises vom 15. Dezember 2020 über ein Konzept zur Weiterentwicklung des Ortenau Klinikums in Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ rechtmäßig erfolgt sei. Die im Januar 2021 erfolgten Beschwerden (wir berichteten) dazu von Kreisrätin Jana Schwab (LILO) und Dr. Karlheinz Bayer (FDP) hat das RP jetzt zurückgewiesen, so das Landratsamt Ortenaukreis in einer Pressemitteilung.
„Es ist gut, dass das Regierungspräsidium eindeutig klargestellt hat, dass der vom Kreistag mit großer Mehrheit gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung des Ortenau Klinikums in Oberkirch rechtlich nicht zu beanstanden ist“, erklärt Landrat Frank Scherer. „Außerdem freut es mich, dass das Regierungspräsidium uns auch in der Sache erneut attestiert, dass wir mit der Agenda 2030 auf dem richtigen Weg sind, um auch in Zukunft eine erstklassige, stationären Gesundheitsversorgung im Ortenaukreis anbieten zu können", so der Landrat.
In ihrer Beschwerde brachten Schwab und Bayer vor, dass der Kreistagsbeschluss gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz und Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg sowie gegen verschiedene Gerichtsentscheidungen verstoßen würde. Zur Begründung verwiesen die beiden Kreistagsmitglieder auf eine fehlende Zuständigkeit des Kreistags für eine solche Entscheidung sowie die unterbliebene Vorlage einer die Herausnahme des Krankenhauses Oberkirch aus dem „Landesbettenplan“ rechtfertigenden Bedarfsanalyse und baten um eine rechtliche Überprüfung der Beschlussfassung. Der getroffene Beschluss führe zu einer Ungleichbehandlung der Einwohner des Kreises und zu Defiziten bei der Krankenbehandlung. Ein im Landesbettenplan enthaltener Krankenhausstandort könne weder geschlossen noch in ein Gesundheitszentrum umgewandelt werden, führten Schwab und Bayer an.
RP sieht keine Beanstandung
Das Regierungspräsidium hat die vorgetragenen Argumente geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschluss des Kreistags vom 15. Dezember nicht zu beanstanden ist. Dr. Johannes Dreier, für das Krankenhauswesen zuständiger Abteilungspräsident des Regierungspräsidiums Freiburg, erklärt in seinem Antwortschreiben an Schwab und Bayer, dass der Gegenstand dieses Beschlusses ein Konzept sei, „das für den - derzeit jedoch noch nicht gegebenen - Fall einer zukünftigen Schließung des Krankenhauses Oberkirch einen Plan für die Nachnutzung enthält. Eine Gremienentscheidung über eine Schließung ist damit nicht getroffen. Die Betriebsstätte Oberkirch, die mit Achern ein gemeinsames Krankenhaus bildet, ist vielmehr weiterhin gemäß gültigem Krankenhausplan in Betrieb. Der Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg weist für das Klinikum Achern-Oberkirch 269 Planbetten mit den Fachgebieten Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Innere Medizin aus.“
Anhaltspunkte, wonach der getroffene Beschluss des Kreistags zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ gegen krankenhausrechtliche Vorschriften verstoßen könnte, liegen nach Prüfung des Regierungspräsidiums „daher nicht vor“. Auch führten die von Schwab und Bayer angeführten Gerichtsentscheidungen und Rechtsnormen zu „keiner anderen Beurteilung“, so Dr. Dreier.
"Richtiger Weg"
Nach dem Abteilungspräsidenten würden die für das Zentrum geplanten Leistungsangebote unter anderem aus den Bereichen stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Genesungsbetten, Facharztpraxen, Notfallpraxis und Notfallstandort sowie Hebammenstützpunkt „ein sinnvolles Angebot zur medizinischen Versorgung im Acher-Renchtal“ darstellen. „Insgesamt ist die mit der Agenda 2030 angestrebte Konzentration der stationären Versorgung im Ortenaukreis meines Erachtens der richtige Weg, um auch in Zukunft in einer kommunalen Einrichtung eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Patientenversorgung anbieten zu können“, schreibt Dr. Dreier
Zur Klarstellung weist das RP Freiburg noch darauf hin, dass dem Ortenaukreis als Klinikträger die alleinige Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Krankenhauses Oberkirch obliege. Der Krankenhausplan des Landes stehe dabei einer Schließung dieses Krankenhauses nicht entgegen. Mit einer Versorgungslücke in der Region sei nicht zu rechnen. Im Fall einer Schließung sei vielmehr derzeit davon auszugehen, dass der Beitrag des Krankenhauses Oberkirch zur stationären Versorgung von den übrigen umliegenden stationären Betriebsstellen des Ortenau Klinikums, insbesondere in Offenburg (Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl, 780 Planbetten) und Achern (269 Planbetten) aufgefangen werden könne, ohne dass es zu Ungleichbehandlungen oder Engpässen im Kreisgebiet komme.
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