Für Fußgängerzone, Märkte und Parkplätze
Maskenpflicht in Oberkirch
Oberkirch (st). Mit der seit dem 1. Dezember gültigen Corona-Verordnung des Landes gilt auch ab diesem Tag in Oberkirch eine generelle Maskenpflicht für die Fußgängerzone, den Wochenmarkt am Donnerstag- und den Bauernmarkt am Samstagvormittag sowie für alle Parkplätze im gesamten Stadtgebiet, die dem Einkaufsverkehr dienen.
Bislang galt die Maskenpflicht in diesen Bereichen nur, falls der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden konnte. Entsprechende Hinweisschilder informieren künftig über die neue Maskenpflicht.
Der Krisenstab der Stadt appelliert an die Bürger, die nun geltende verschärfte Maskenpflicht einzuhalten. Nur durch die Rücksicht und Solidarität aller, können die ergriffenen Maßnahmen ihre Wirkung entfallen und die Corona-Pandemie eindämmen und somit die Gesundheit der Bürger schützen, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung abschließend.
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