Mit Stadt Oberkirch
Kreisausschuss stimmt für städtebaulichen Vertrag
Oberkirch (st). Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises hat am vergangenen Dienstag, 8. März, einstimmig einem zwischen der Stadt Oberkirch und dem Ortenaukreis ausgehandelten städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Der Vertrag stellt die Grundlage für die Nachnutzung der 2021 aufgegebenen Klinik in Oberkirch und die weitere Realisierung des Zentrums für Gesundheit Oberkirch (ZfG) dar.
Landrat Frank Scherer und Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller begrüßen die Zustimmung zum Vertragstext: „Mit der Entscheidung bekräftigt der Kreis sein Engagement beim Ausbau ambulanter Gesundheitsangebote im Rahmen der Zweiten Säule. Der Vertrag mache den Weg frei für eine weiterhin erfolgreiche Umsetzung der vorgesehenen Gesundheitsangebote im Zentrum für Gesundheit Oberkirch“.
Kern des Vertrages ist der Verbleib des Grundstücks und der ehemaligen Klinikgebäude im Eigentum des Landkreises. Die Stadt Oberkirch wird danach den sogenannten Heimfall nicht ausüben, wie er in einem Übergabevertrag und einem notariell beurkundeten Grundstücksüberlassungsvertrag für den Wegfall der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ vorgesehen war. Der Vertrag sieht auf Wunsch der Stadt Oberkirch ebenfalls vor, dass ohne Realisierung des vereinbarten Mindestangebots an medizinischen und pflegerischen Leistungen bis zum 31. Dezember 2024, der Vertrag auslaufen würde.
Pilotcharakter
Im Rahmen seiner Klinikreform „Ortenau 2030 – Zukunft Gesundheit“ hat der Kreistag am 4. Mai 2021 entschieden, die Betriebsstelle Oberkirch in ein „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ umzuwandeln und dafür den stationären Krankenhausbetrieb zum 30. September 2021 einzustellen. Pünktlich zum 1. Oktober 2021 zog das Medizinische Versorgungszentrum Oberkirch (MVZ) mit einer orthopädischen Facharztpraxis in das neue ZfG Oberkirch um. Die Praxis verfügt seitdem über eine D-Arzt-Zulassung zur Behandlung von Arbeitsunfällen. Neu eingerichtet wurde zudem eine Notfallsprechstunde für Patienten aus Oberkirch und dem Renchtal. Sie bietet von Montag bis Freitag von 19 bis 21 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9 bis 11 Uhr eine Anlaufstelle für leichte Notfälle außerhalb der Sprechzeiten von niedergelassenen Hausärzten. Der OP-Bereich der ehemaligen Klinik wird von einer Augenarztpraxis für ambulante Operationen genutzt. Auch ein Hebammenstützpunkt ist Teil des ZfG Oberkirch.
Im Laufe 2023 wird dann als Kern der Einrichtung eine Außenstelle des Pflege- und Betreuungsheims Ortenau Klinikum (PBO) mit 44 stationären Pflegebetten das ZfG Oberkirch wesentlich ergänzen. Einige der Pflegebetten sollen dann als sogenannte Genesungsbetten genutzt werden. Sie sind für Patienten gedacht, die beispielsweise nach einer Operation noch Pflege bedürfen, ohne jedoch auf die stationären Strukturen einer Klinik angewiesen zu sein. Das Konzept der Genesungsbetten hat bundesweit Pilotcharakter und steht für die enge Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Weitere Bausteine zum ZfG Oberkirch sollen in Ergänzung des Mindestangebots in den Bereichen Gesundheit und Pflege etabliert werden. Diese sollen insbesondere aus den in den vergangenen Jahren erbarbeiteten Empfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) sowie Anregungen weiterer relevanter Gremien und Stakeholder entwickelt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Oberkirch wird am 21. März über das Vertragswerk abstimmen.
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