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Keine 3G-Pflicht mehr für Rathausbesuch

Oberkircher Rathaus | Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
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Oberkirch (st). Mit dem Wechsel von der Alarmstufe in die Warnstufe gilt keine 3G-Pflicht mehr für den Besuch der Dienststellen und Gremiensitzungen der Stadt Oberkirch. Ein entsprechender Nachweis, etwa in Form eines Antigen- oder PCR-Tests ist nicht mehr notwendig. Es bleibt aber bei der Pflicht für Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder vergleichbar in den Gebäuden zu tragen.

Bis zum Erreichen der Basisstufe bleibt es dabei, dass nur nach vorheriger Terminvereinbarung ein Besuch von städtischen Dienststellen, wie Rathaus, Bürgerbüro oder Ortsverwaltungen möglich ist.

Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Die Dienststellen der Stadt Oberkirch, einschließlich Bürgerbüro, haben kommenden Dienstag, 1. März, bereits ab 16 Uhr geschlossen.

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