Stadt folgt Verordnung
Kein weitergehendes Alkoholverbot in Oberkirch

Oberkirch (st). Kein generelles Alkoholkonsumverbot mehr auf öffentlichen Flächen ab morgen, 27. Januar, in Baden-Württemberg. Ein solches Verbot gilt von Mittwoch an nur noch, wenn bestimmte Bereiche dafür festgelegt werden. Derzeit wird für Oberkirch von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Nach der ab morgen geltenden Corona-Verordnung des Landes ist der Ausschank und Konsum von Alkohol auf von den zuständigen Behörden festgelegten Verkehrs- und Begrenzungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten.

Aktuell kein weitergehendes Alkoholkonsumverbot

Durch die uneingeschränkt fortbestehenden Ausgangsbeschränkungen ist der Aufenthalt im Freien auch weiterhin nur zum Zwecke von Sport und Bewegung und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Der Konsum von Alkohol stellt demnach keinen triftigen Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung dar.

Für das Gebiet der Großen Kreisstadt wird daher aktuell kein weitergehendes Alkoholkonsumverbot erlassen.

Sollte sich beispielsweise durch eine weitere Änderung der Corona-Verordnung doch ein Bedarf für ein Alkoholkonsumverbot abzeichnen, kann dies kurzfristig umgesetzt werden.

Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist weiterhin nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.

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