Zentrum für Gesundheit Oberkirch
Internist soll Angebot im ergänzen
Oberkirch (st). Die im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der Entwicklung des Zentrums für Gesundheit Oberkirch (ZfG) gewünschte internistische Praxis soll nach dem Willen des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken des Ortenaukreises jetzt Wirklichkeit werden. Das Gremium hat sich am Dienstag, 17. Mai, einstimmig dafür ausgesprochen, das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) mit einer entsprechenden Praxis zu ergänzen.
Das MVZ in Oberkirch ist seit Oktober 2021 Teil des Zentrums für Gesundheit Oberkirch und deckt die Fachrichtungen Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin ab. Zudem wurde das Angebot mit einem D-Arzt zur Behandlung von Arbeitsunfällen und einer Notfallsprechstunde (hausärztliche Zulassung) erweitert.
Sonderbedarfszulassung
Der Ausschuss beauftragte die Geschäftsführung des MVZ, die notwendigen Schritte zu Gründung der internistischen Praxis vorzunehmen. Wie der MVZ-Geschäftsführer Rainer Bühn in der Sitzung erläuterte, ist für den Betrieb eines Vertragsarztsitzes eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) notwendig. Da für Internisten im Ortenaukreis aktuell ein Versorgungsgrad von 157,6 Prozent besteht, gibt es derzeit keine Möglichkeit für eine reguläre Zulassung in dieser Fachrichtung. Vor diesem Hintergrund strebt der Ausschuss an, eine sogenannte Sonderbedarfszulassung zu beantragen. Im ersten Schritt ist hierfür der internistische Schwerpunkt festzulegen. Darüber hinaus sind Gespräche mit Niedergelassenen, Amtsvertretern sowie weiteren Akteuren geplant. Neben der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs dienen die Gespräche gerade mit den niedergelassenen Ärzten zur Information und Abstimmung, da diese einer Sonderbedarfszulassung zustimmen müssen.
In einem weiteren Schritt ist die Gewinnung eines entsprechenden Facharztes notwendig. Nur mit der konkreten Bewerbung eines Arztes ist der Antrag überhaupt möglich. Der MVZ-Geschäftsführer betonte in der Sitzung, dass „aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels hierfür mehre Monate für Ausschreibung, Bewerbungsprozess und Vorbereitung veranschlagt werden müssen“. Aufgrund der noch offenen Fragen könne derzeit noch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beabsichtigte internistische Praxis erstellt werden. Sollte sich nach Festlegung der konkreten Fachrichtung und Parameter eine potenzielle Unterfinanzierung abzeichnen, wird die Kreispolitik erneut mit der Gründung der Praxis befasst und entscheidet über eine mögliche Bezuschussung aus Kreismitteln, die zur Weiterentwicklung der ehemaligen Klinikstandorte in Zentren für Gesundheit vorgesehen sind.
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