KIZ in Oberkirch
Impfungen für Personen über zwölf Jahre möglich

Foto: Ulrich Reich/Stadt Oberkirch

Oberkirch (st). Das Kreisimpfzentrum im ehemaligen Oberkircher Krankenhaus, Franz-Schubert-Straße 15, ist montags bis freitags von 12 bis 20 Uhr und an den Wochenenden von 8 bis 16 Uhr geöffnet. An Heilige Drei Könige, 6. Januar, wird von 8 bis 16 Uhr geimpft, so die Stadtverwaltung Oberkirch in einer Pressemitteilung.

Alle Personen über zwölf Jahre können sich in dem Impfzentrum in Oberkirch impfen lassen. Dies ist unabhängig vom Wohnort. Grundsätzlich besteht in allen Kreisimpfzentren – in Offenburg, Halsach, Lahr und Oberkirch - die Möglichkeit sich die erste, zweite oder Booster-Impfung geben zu lassen.

Impfung unabhängig vom Wohnort

Aus organisatorischen Gründen können Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in Oberkirch nicht geimpft werden. Diese können jedoch an den Standorten Offenburg, Haslach und Lahr geimpft werden. Dort ist eine spezielle Impfstraße für Kinder unter zwölf Jahren mit entsprechender fachgerechter ärztlicher Aufklärung reserviert.

Aktuell besteht bis auf Weiteres keine freie Impfstoffwahl hinsichtlich der mRNA-Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna. Aufgrund der Biontech-Lieferbeschränkungen des Bundes kann Biontech nur noch an Impflinge unter 30 Jahren verimpft werden. Impflinge über 30 Jahre erhalten den gleichwertigen Impfstoff des Herstellers Moderna.

In den KIZ und beim Einsatz der MIT werden folgende Impfstoffe verimpft:

  • Impflinge unter 30 Jahren: Biontech,
  • Impflinge über 30 Jahren: Moderna,
  • Johnson & Johnson nach individueller ärztlicher Aufklärung

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung handelt.

Die Impfstofflieferungen für Biontech sind vom Bund eingeschränkt worden. Deshalb ist es möglich, dass der Impfstoff Biontech nicht während der kompletten Öffnungszeiten verfügbar ist.

Keine Anmeldung nötig

Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, der Impfpass, falls vorhanden, eine Krankenversicherungskarte und bei Jugendlichen unter 18 Jahren eine Einwilligung beider Elternteile. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Weitere Informationen zu den Impfangeboten gibt der Ortenaukreis auf seiner Internetseite.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.