Bürgerentscheid am 17. Mai
Fußgängerzone Oberkirch soll dauerhaft bestehen
Oberkirch (jtk). Zu einer nicht alltäglichen Wahl werden die Bürger von Oberkirch am 17. Mai in die Wahllokale gehen. Sie stimmen darüber ab, ob der Ratsbeschluss von Oktober 2019 über die Umsetzung einer saisonalen Fußgängerzone bestehen bleibt oder ob sie von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtes durchgehend geführt und damit verlängert wird.
Die Vereinigung „Bürger für Oberkirch“ begründet das Bürgerbegehren damit, dass sich die Verkehrsteilnehmer bei der saisonalen Lösung auf veränderte verkehrliche Gegebenheiten einstellen müssen. Der permanent wechselnde Zustand seifür die Bürger der Stadt unübersichtlich und verwirrend und stellt ein Gefährdungspotenzial dar. Die jährliche Umrüstung von der langen in die kurze Zone und umgekehrt verursache unnötige Kosten. In der Wintersaison hätten sich die unerlaubten Durchfahrten erhöht bei häufiger Nichtbeachtung der Schrittgeschwindigkeit.
Die Mitglieder des Gemeinderates diskutierten in der Ratssitzung am vergangenen Montag sehr emotional, wobei die Gegner des Bürgerbegehrens diesen Begründungen heftig widersprachen. Der Rat musste allerdings dem fristgerecht und mit den erforderlichen Unterschriften eingereichten Bürgerbegehren gegen den erwähnten Gemeinderatsbeschluss zustimmen. Anschließend wurde mehrheitlich der Beitritt zu diesem Bürgerbegehren abgelehnt. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Organisation eines Bürgerentscheids innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung vor. Da der Wahltag ein Sonntag sein muss, am Ostersonntag, Pfingstsonntag und an gesetzlichen Feiertagen keine Wahlen durchgeführt werden dürfen und der Weiße Sonntag und das Erdbeerfest beachtet werden müssen, wurde der Wahltag auf Sonntag, 17. Mai, festgelegt. An diesem Tag entscheiden die Bürger Oberkirchs über die Einrichtung einer dauerhaften Fußgängerzone von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtes. Dieser Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses, der in den nächsten drei Jahren nicht abgeändert werden kann.
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