Land hat Bußgeldkatalog erlassen
Einwohner halten sich an Vorgaben
Oberkirch (st). Seit über einer Woche gelten die Einschränkungen für den Aufenthalt im Freien. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Öffentliche Einrichtungen sind geschlossen und Plätze nicht mehr zugänglich. Die Akzeptanz dieser Maßnahmen der Landesregierung sind in Oberkirch hoch, so das Fazit der Gemeindevollzugsdienstes.
„Danken möchte ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für das große Verständnis für die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, betont Oberbürgermeister Matthias Braun. „Die Einschränkungen gehen mit hohen Opfern für uns alle einher, die Begegnung mit Verwandten und Freunden wechselt beispielsweise von der realen in die virtuelle Welt.“ Was einmal der Plausch am Gartenzaun oder auf dem Markt war, findet nun via Skype und WhatsApp statt. „Nur Solidarität führt aus dieser Krise heraus. Egoismus gefährdet stattdessen Leben. Jede, jeder kann dabei Vorbild sein“, mahnt das Stadtoberhaupt zu solidarischem Handeln an.
Bislang hat sich nach Beobachtung des Oberkircher Gemeindevollzugsdienst die Einwohnerschaft an die Vorgaben gehalten, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Nur in vereinzelten Fällen wurden Übertretungen festgestellt, wenn etwa drei Jugendliche auf einem gesperrten Schulhof Basketball spielten. Daher verwundert auch kaum das Fazit der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts, die die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig kontrollieren: „Der entsprechende Hinweis auf die geltenden Regeln hat stets genügt." Bußgelder mussten nicht verhängt werden.
Land hat Bußgeldkatalog erlassen
Die weit überwiegende Zahl der Menschen in Baden-Württemberg hält sich verantwortungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. Nach wie vor gibt es aber auch Uneinsichtige und Unvernünftige. Daher hat nun die Landesregierung einen entsprechenden Bußgeldkatalog erlassen. Personen, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten und deren Verhalten nicht durch eine Ausnahme gedeckt ist, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder:
- Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen: 100 bis 1.000 Euro pro Person
- Teilnahme an Versammlungen mit mehr als fünf Personen: 250 bis 1.000 Euro pro Person
- Betrieb einer nicht genehmigten Einrichtung: 2.500 bis 5.000 Euro
Im Wiederholungsfall droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
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