Pilotkommune
Digitale Rundum-Lösung für Bauanträge in Oberkirch

Oberbürgermeister Gregor Bühler (links) gemeinsam mit Sachgebietsleiter Arndt Welle und Celine von Behm aus der Baurechtsabteilung der Stadt Oberkirch | Foto: Denise Burkart/Stadt Oberkirch
  • Oberbürgermeister Gregor Bühler (links) gemeinsam mit Sachgebietsleiter Arndt Welle und Celine von Behm aus der Baurechtsabteilung der Stadt Oberkirch
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Oberkirch (st) Mit der Einführung des „Virtuellen Bauamtes Baden-Württemberg“ (ViBa BW) des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg steigt die Stadt Oberkirch ab dem 1. August auf die vollständige digitale Bearbeitung von Bauanträgen um. Als Pilotkommune für die Implementierung der Schnittstelle zwischen der neuen Software und dem internen Bearbeitungsprogramm kommt Oberkirch landesweit eine besondere Rolle zu.

Seit dem 1. April 2023 sind digitale Bauakten in der Baurechtsabteilung der Stadt Oberkirch gelebter Alltag. Bauanträge werden seither über die Online-Plattform des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ eingereicht. Mit der Digitalisierung der Bauanträge gelang es erfolgreich, die Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen und Prozesse effizienter zu gestalten. „Die Resonanz auf die digitale Antragsstellung war sehr gut“, zeigt sich Baurechtsleiter Arndt Welle zufrieden mit der bisherigen Umstellung. „Mit dem ‚Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg‘ steht uns zukünftig eine landeseinheitliche Lösung zur Verfügung mit der der Genehmigungsprozess noch umfangreicher abgebildet werden kann.“ Während über die „Service-BW“ bislang lediglich die Antragsstellung digitalisiert wurde, steht mit dem „ViBa BW“ nun eine sogenannte End-to-End-Lösung zur Verfügung: Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung wird der gesamte Prozess digital abgebildet. Dadurch können Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und parallel am Antrag arbeiten. Zudem bietet „ViBa BW“ einen „digitalen Vorgangsraum“, der die Kommunikation zwischen den Parteien erleichtert und zusätzlichen Mailverkehr überflüssig macht. „Auch die bisher per Post versendeten Baugenehmigungen können ab dem 1. August digital im ‚ViBa BW‘ zugestellt werden“, ergänzt Celine von Behm aus der Baurechtsabteilung.

Pilotkommune in Baden-Württemberg

Der Stadt Oberkirch kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie wurde als landesweite Pilotkommune für die Implementierung der Schnittstelle zwischen „ViBa BW“ und der internen Bearbeitungssoftware „OK.Bau“ des Fachverfahrensherstellers OTS ausgewählt. „Diese Schnittstelle ist essenziell, um die Informationen und Dateien, die im ‚ViBa BW‘ hochgeladen wurden, in unsere interne Prüfung zu übertragen“, erläutert von Behm das Vorgehen. „Die Einführung des 'Virtuellen Bauamtes BW' ist ein wichtiger Schritt für die Modernisierung unserer Verwaltung“, betont Oberbürgermeister Gregor Bühler. „Wir freuen uns, als Pilotkommune einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung in Baden-Württemberg zu leisten.“ Um diese Schnittstelle nun auf Herz und Nieren zu prüfen, wird den Bürgern ab dem 1. August ausschließlich „ViBa BW“ für die Einreichung von Bauanträgen zur Verfügung stehen. Anträge in Papierform oder über „Service-BW“ sind dann nicht mehr möglich.

Die Anmeldung für Privatpersonen ist über die BundID mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis oder eines ELSTER-Zertifikates möglich. Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto. „Dies ist notwendig, da für die Bauantragsstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist“, erläutert von Behm. Nach der einmaligen Registrierung kann der Zugang landesweit bei allen Baurechtsbehörden genutzt werden, die mit „ViBa BW“ arbeiten.

Alle Informationen zur Registrierung stehen ab dem 1. August auf der Homepage der Stadt Oberkirch zur Verfügung. Bei Fragen können sich Bürger an das Team der Baurechtsabteilung wenden. Das virtuelle Bauamt Oberkirch ist hier abrufbar.

Im November 2023 schuf das Land Baden-Württemberg durch eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) die Voraussetzungen für das "Virtuelle Bauamt". Diese Neuerung ermöglicht es, das digitale Baugenehmigungsverfahren vollständig elektronisch durchzuführen, ohne, dass eine formelle, schriftliche Zustellung erforderlich ist. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt dabei auf die Nachnutzung des "Digitalen Bauantrags" aus Mecklenburg-Vorpommern nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip (EfA)“. Dieses Prinzip sieht vor, dass eine Software von einem Bundesland entwickelt wird, die anschließend von allen anderen Bundesländern genutzt werden kann.

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