Rund 1.200 Unterschriften nötig
BfO initiieren Bürgerbegehren

Die BfO haben ein Bürgerbegehren für eine lange Fußgängerzone auf den Weg gebracht. | Foto: mak
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Oberkirch (st). Nach dem Willen der Bürger für Oberkirch (BfO) soll die vom Gemeinderat der Stadt Oberkirch am 21. Oktober mehrheitlich beschlossene Implementierung der saisonalen Fußgängerzone mit Hilfe eines Bürgerentscheids gekippt werden. Dazu haben die BfO jetzt ein Bürgerbegehren gestartet.

Der Beschluss des Gemeinderates vom Oktober des vergangenen Jahres sieht vor, eine lange Variante von der Bärengasse bis vor den Südring während der warmen Monate, vom Frühlingsfest bis zum Mantelsonntag, einzuführen und eine kurze Fußgängerzone von der Bärengasse bis vor die Schlossergasse in den kalten Monaten. Darüber hinaus soll die Fußgängerzone in ihrer jeweiligen Länge von versetzt aufgestellten Blumenkübeln begrenzt werden (wir berichteten). Ziel der BfO ist ein Bürgerentscheid über die Einführung einer langen Fußgängerzone.

"Wunsch der Bürger"

„Die Bürger sind deutlich auf die BfO zugegangen“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Rudolf Hans Zillgith auf Nachfrage den Beweggrund, warum die BfO nun den Weg eines Bürgerbegehrens gehen will. Hintergrund sei die 2017 formlose Unterschriftenaktion gewesen, bei der über 4.000 Unterschriften für eine lange Fußgängerzone zusammengekommen seien. „Wir waren der Meinung, dass dies den Gemeinderat überzeugt“, so Zillgith weiter. Von dem Votum des Gemeinderates für eine saisonale Fußgängerzone sei er überrascht gewesen. „Allerdings erreichte uns vermehrt der Wunsch vieler Bürger, die sich bei der Abstimmung übergangen oder nicht gehört gefühlt haben, sowie 4.000 Unterzeichner einer älteren Umfrage und fragender Einwohner, warum nur die Aussage weniger Einzelhändler Gewichtung hatte“, heißt es auf der Facebookseite der BfO dazu weiter.

Darüber hinaus prangern die BfO an, dass zweimal im Jahr die Beschilderung geändert und die Blumenkübel zur Begrenzung der Fußgängerzone umgesetzt werden müssten. „Das führt zu einem Verwirrspiel und zusätzlichen Kosten, was viele Bürger nicht verstehen“, sagt Zillgith.

Rund 1.200 Unterschriften nötig

Der Beschlussvorschlag, der den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll, lautet: „Der Gemeinderat der Stadt Oberkirch möge beschließen, den Beschluss vom 21. Oktober 2019 über die Einführung der saisonalen Fußgängerzone aufzuheben und die Fußgängerzone dauerhaft von der Bärengasse bis zur Westseite des Amtsgerichtsgebäudes einzurichten.“
Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger Oberkirchs ihre Unterschrift für das Bürgerbegehren abgeben. So sieht es die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg vor. Zillgith geht von rund 1.150 bis 1.200 benötigten Unterschriften aus.

„Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden, (…) richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein“, heißt es in Paragraph 21, Absatz 3 der Gemeindeordnung. Deshalb müssen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens sputen. Noch bis zum 23. Januar haben sie Zeit, die geforderte Anzahl an Unterschriften einzureichen. Zillgith ist zuversichtlich: „Das packen wir!“

Gemeinderat prüft Zulässigkeit

Schaffen sie es tatsächlich, muss der Gemeinderat spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Bürgerbegehrens über die Zulässigkeit entscheiden. Der Bürgerentscheid ist dann innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen. Damit der Bürgerentscheid gültig ist, bedarf es nicht nur der bloßen Mehrheit, sondern die Mehrheitsseite muss mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten auf sich vereinen. Unterschriftenlisten können per E-Mail an bfo-oberkirch@web.de angefordert werden.

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