Neue Regel gilt ab 1. Januar 2022
Besuch im Rathaus nur mit 3G-Nachweis

Das Rathaus in Oberkirch kann ab 1. Januar 2022 nur noch mit einem 3G-Nachweis besucht werden. | Foto: Stadt Oberkirch
  • Das Rathaus in Oberkirch kann ab 1. Januar 2022 nur noch mit einem 3G-Nachweis besucht werden.
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Oberkirch (st). Die seit Montag geltende Corona-Verordnung des Landes hat auch Auswirkungen auf Einrichtungen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Ab dem 1. Januar 2022 ist für den Besuch ein 3G-Nachweis nötig.

Der Impf- oder Genesenennachweis ist in Form eines QR-Codes vorzulegen, der mit der CoVPassCheck-App kontrolliert wird. Ein Zutritt allein mit dem gelben Impfpass ist nicht mehr möglich.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher haben mindestens einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis vorzulegen, wenn sie etwa das Bürgerbüro, das Rathaus oder die Ortsverwaltungen von Oberkirch besuchen wollen, so die Stadtverwaltung in einer Pressenotiz.

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