54-Jähriger muss sich vor Schwurgericht verantworten
Jetzt Anklage nach versuchtem Totschlag in Nordrach

Offenburg/Nordrach (st). Gegen einen 54-jährigen Mann hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Dies teilt sie in einer Pressemitteilung mit. Dem Mann wird vorgeworfen, nach einem Streit seine frühere Lebensgefährtin im Dezember 2016 im Wald bei Nordrach mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben (wir berichteten). Die 50-Jährige konnte damals einige Stiche mit den Händen abwehren. Sie wurde dennoch so schwer verletzt, dass sie das Bewusstsein verlor. Im Glauben, seine frühere Freundin getötet zu haben, habe der Mann den Tatort verlassen, sich einem Familienangehörigen offenbart und die Polizei gerufen. Die Frau erlitt durch das Messer mit einer Klingenlänge von 8,5 Zentimeter tiefe Stichverletzungen in den Händen sowie Verletzungen am Hals und der Schulter. Trotzdem gelang es ihr, zu Fuß zum nächstgelegenen Haus zu gehen und Hilfe zu holen. Der tatverdächtige Mann war am 4. Dezember 2016 vorläufig festgenommen worden. Nachdem er gegenüber der Polizei und dem Ermittlungsrichter von Anfang an die Tat einräumte und damit zeigte, sich dem Verfahren stellen zu wollen, wurde er gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Da der Mann bei der Tat alkoholisiert war und auch ein Fahrzeug führte, ist er auch wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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