Erlaubnis in Neuried steht noch aus
Geothermie: Keine Prüfung der Umweltverträglichkeit
Neuried/Kehl (st). Im Klageverfahren der Stadt Kehl gegen das Geothermieprojekt der Firma Geysir Europe bei Neuried vor dem Freiburger Verwaltungsgericht war die Frage offen geblieben, ob für das Bohrprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2015 war für ein solches Projekt eine UVP-Vorprüfung verpflichtend geworden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte sich in seinem Urteil der Auffassung des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angeschlossen, dass eine solche Vorprüfung im laufenden Verfahren nachgeholt werden kann, teilt das Regierungspräsidium in einer Pressemeldung mit. Die Klage der Stadt Kehl wurde als unzulässig abgewiesen.
Nun hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beim Regierungspräsidium auf Basis der vorliegenden Antragsunterlagen und der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden im Rahmen einer sogenannten „UVP-Vorprüfung“ festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sein wird, so die Behörde.
Diese Vorprüfung wird als ein sogenanntes Screening durchgeführt, bei dem Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt werden, um auf Basis der Antragsunterlagen und dieser Stellungnahmen eine Entscheidung treffen zu können, ob eine UVP notwendig ist oder nicht. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Verhandlung betont, dass das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau auch bei einer Verlängerungsentscheidung die Zulassungsvoraussetzungen jeweils voll umfänglich zu prüfen hat und somit auch eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer UVP getroffen werden muss. Diese Entscheidung betrifft die beiden zu verlängernden Hauptbetriebspläne für den Bohrplatz und die eigentlichen Explorationsbohrungen. Alle erteilten Genehmigungen sind abgelaufen und liegen dem Landesamt zur Verlängerung vor.
Das Regierungspräsidium hat das Unternehmen nun aufgefordert, die entsprechenden Antragsunterlagen zu vervollständigen, damit die Genehmigungsverfahren weiterbetrieben werden können.
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