Kirchensteuervertretung
Günter Fartaczek aus Lauf entscheidet mit
Freiburg/Lauf (st) Als in Freiburg die neu gewählte Kirchensteuervertretung des Erzbistums Freiburg zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentraf, war auch Günter Fartaczek aus Lauf dabei. Er ist eines der 36 Mitglieder dieses wichtigen Gremiums, das im vergangenen Jahr für die Wahlperiode von 2022 bis 2028 gewählt worden war. Wegen der Corona-Maßnahmen hatten sich die konstituierende Sitzung und damit auch die Amtszeit um etwa ein Jahr verschoben.
Die Kirchensteuervertretung berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese und entscheidet damit maßgeblich darüber, wie die Kirchensteuern des Erzbistums verwendet werden. Eine große Verantwortung also, der sich Günter Fartaczek als Mitglied des Gremiums gerne stellt.
Seit 2009 Mitglied
Günter Fartaczek lebt in Lauf, das zum Dekanat Acher-Renchtal gehört. Er ist Diplom Finanzwirt (FH) und arbeitet seit 32 Jahren als Steuerberater. Günter Fartazcek ist Mitglied des Gemeinderats seiner Heimatgemeinde und arbeitet ehrenamtlich im Vorstand verschiedener gemeinnütziger Stiftungen. Der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese gehört er schon seit 2009 an, zudem ist er seit sechs Jahren auch Mitglied im Kirchensteuerausschuss, der unter anderem die Sitzungen der Kirchensteuervertretung vorbereitet und wurde auch in dieses Gremium erneut gewählt. Im letzten Jahr wurde er außerdem als Vertreter der Kirchensteuervertretung in die Aufsichtsräte des kirchlichen Darlehnsfonds, Priesterpensionsfonds und Beamtenpensionsfonds berufen. Mit der erneuten Wahl in die Kirchensteuervertretung hat ihm der Dekanatsrat Acher-Renchtal damit zum dritten Mal sein Vertrauen geschenkt und Günter Fartazcek nach eigenen Worten „sehr ermutigt, mein kritisches Engagement für solide Haushalte fortzuführen und Sprachrohr für alle Kirchensteuerzahler zu sein".
Fragt man ihn nach der Motivation für sein Engagement, verweist er darauf, dass das persönliche und ehrenamtliche Engagement vieler Katholiken und Katholikinnen für ihre Kirchengemeinden und die Mitmenschen in ihrem Umfeld ein Wert sei, „der in keiner Handelsbilanz steht". Wichtig sei ihm dabei, dass die Kirchensteuer aus dem Arbeitseinkommen der Katholiken „über unser pastorales und caritatives Engagement hinaus, Menschen in materieller und seelischer Not in mitmenschlicher Weise zugutekommt". Gerade im Kirchenentwicklungsprozess 2030 sei darauf zu achten, dass den Gemeindeteams vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum, alle notwendigen Freiheiten und Budgets hierfür zugestanden werden, „um letztlich ‚Gott und den Menschen nah‘ zu sein".
36 Mitglieder
Die Kirchensteuervertretung besteht aus derzeit 36 Mitgliedern, von denen sieben Geistliche und 26 Laien gewählt sind – Laien haben damit die Mehrheit im Gremium, wobei der Begriff „Laien“ hier nur kirchenrechtlich (im Gegensatz zu geweihten Klerikern) zu verstehen ist, denn die weitaus meisten Mitglieder bringen großes professionelles Fachwissen aus ihrem Beruf in die Arbeit der Kirchensteuervertretung ein: zum Beispiel als Steuerberater, Betriebswirte oder Rechnungsprüfer.
Außerdem gehören der Kirchensteuervertretung der Generalvikar und zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitglieder an. Von der Möglichkeit, drei weitere Mitglieder zu berufen, machte Erzbischof Stephan Burger in der aktuellen Wahlperiode derzeit keinen Gebrauch. Die Amtszeit der Kirchensteuervertretung beträgt sechs Jahre. Durch die Verschiebung der Wahl (wegen der Corona-Maßnahmen) war die Amtszeit der letzten Kirchensteuervertretung einmalig auf sieben Jahre bis 2022 verlängert worden.
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