Geburt nur mit Hebamme
Die Versicherungsbeiträge für freiberufliche Hebammen steigen zum Juli um 20 Prozent. Und ab Juli 2015 steigt der bislang letzte Versicherungsanbieter für den Berufs-Haftpflichtschutz
aus. Meike Kolfenbach, Hebamme und Diplom-Pflegepädagogin sowie Leiterin
der Hebammenschule Lahr (DAA) und Kreisvorsitzende des Hebammenverband
Ortenau, sprach mit Daniel Hengst.
Was bedeuten die Veränderungen bei der Berufshaftpflicht für die Hebammen?
Freiberufliche Hebammen müssen für ihre Arbeit eine Berufshaftpflichtversicherung
abgeschlossen haben. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und ohne diese
dürfen sie nicht arbeiten. Im Klinikum in Offenburg sind alle 25
Hebammen freiberuflich tätig, dort gibt es keine festangestellten
Hebammen wie in den Kliniken in Achern, Oberkirch und Lahr.
Wo liegt das Problem für die Versicherer?
Dies ist lange bekannt. Früher waren es noch mehrere Versicherungsanbieter.
Die Beiträge steigen, weil die Versicherungssumme mittlerweile bei sechs
Millionen Euro liegt. In einem Versicherungsfall wird die Betreuung des
Kindes bis zu seinem Rentnerdasein mit eingerechnet, inklusive
Hilfsmittel und allem was noch dazu gehört. Die Versicherungen können
die Risiken nicht mehr kalkulieren und eine nach der anderen ist seither
ausgestiegen.
Wie sieht es mit Angeboten wie Geburtsvorbereitungskursen, häuslicher Wochenbettbetreuung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Hausgeburten und Entbindungen in
Geburtshäusern künftig aus?
In Deutschland ist die Geburtshilfe den Hebammen vorbehalten. Alle Angebote der freiberuflichen
Hebammen können ohne Versicherungsschutz nicht mehr angeboten werden.
Gibt es bereits Lösungsansätze?
In der Diskussion ist ein steuerfinanzierter Fonds, der Teile des Schadensersatzes übernehmen könnte.
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