Bürgerentscheid zum Bebauungsplan am 26. März – Infoabend am 10. März
BI Altenberg setzt auf ein "Ja" aus der Bevölkerung

Plakate in Lahr zeigen: Die Bürgerinitiative wirbt für ein "Ja". | Foto: rö

Lahr (dh). In Lahr wird es am Sonntag, 26. März, einen Bürgerentscheid zum Bebauungsplan Altenberg geben. Mit rund 4.000 gesammelten Unterschriften hat dies die Bürgerinitiative Altenberg Lahr möglich gemacht. Zuvor gibt es am 10. März einen ausführlichen Informationsabend. An diesem werden die Stadt Lahr, die Bürgerinitiative und der Investor die jeweiligen Argumente vorbringen.
Auf dem Areal im Osten der Stadt sollen 140 Wohneinheiten gebaut werden. Derzeit befindet sich dort ein großes leerstehendes Gebäude. Die Bürgerinitiative will diese intensive Bebauung verhindern und den Gemeinderatsbeschluss kippen. In 39 Wahlbezirken kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr abgestimmt werden. Die Abstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans Altenberg (1. Änderung des Bebauungsplans Altenberg) aufgehoben wird?“ Wer im Sinne der Bürgerinitiative stimmen will, muss sein Kreuz bei "Ja" machen.
Die einfache Mehrheit entscheidet über den Ausgang. Diese muss aber mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen. Das gilt sowohl für die "Ja"- als auch "Nein"-Stimmen. Das wären nach Angaben der Stadt bei rund 35.000 Wahlberechtigten rund 7.000 Stimmen. Da das Wählerverzeichnis derzeit zur Einsicht offen gelegt ist und noch Anträge auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt werden können, steht die genaue Zahl erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses ab dem 10. März fest.
Wird die Abstimmungsfrage mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet und das Quorum erreicht, so ist der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren beendet. Der derzeit gültige Bebauungsplan bleibt unverändert bestehen und innerhalb von drei Jahren darf auch kein neues Verfahren zur Änderung eingeleitet werden, außer durch einen erneuten Bürgerentscheid. Handeln kann die Stadt Lahr, beispielsweise durch die Beauftragung von Gutachten oder die Beteiligung anderer Behörden zur Vorbereitung des nächsten Verfahrens, erst nach drei Jahren. Eine erneute Planreife kann damit frühestens nach zirka fünf Jahren erwartet werden. Der Gemeinderat kann keine abweichende Regelung beschließen. Ausnahme wäre ein erneuter Entscheid, der die Voraussetzung für einen neuen Aufstellungsbeschluss zuvor schaffen würde.
Der bisherige Bebauungsplan behält vollumfänglich seine Rechtswirksamkeit. Bauvorhaben werden allein auf seiner Grundlage genehmigt. Ein unerwünschtes Bauvorhaben kann nicht mit einer Veränderungssperre aufgehalten werden, da es ja keine neuen Planungsziele gibt und die Veränderung der Planungsziele ausgesprochen verhindert wurde. Außer dem Planungsrecht ergeben sich keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Folgen. Die jetzt gewonnen Erkenntnisse, zum Beispiel zum Artenschutz, sind von allen Anliegern zu beachten.
Wird die Abstimmungsfrage mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet und das Quorum erreicht, so geht das Bebauungsplanverfahren weiter. Über die weiteren Schritte und den Inhalt des Bebauungsplans entscheidet der Gemeinderat. Ein weiterer Bürgerentscheid ist hierüber rechtlich ausgeschlossen. Das Verfahren wird fortgesetzt und die entsprechenden öffentlichen Beteiligungen durchgeführt. Der Gemeinderat ist nicht verpflichtet, den bisherigen Plan als Satzung zu beschließen und kann eigene Planungsschwerpunkte setzen. Der derzeit gültige Bebauungsplan behält zwar auch seine Rechtswirksamkeit, jedoch können Vorhaben und Bauanträge zurückgestellt werden, bis der Rat einen endgültigen Satzungsbeschluss getroffen hat.
Wird das Quorum nicht erreicht, so entscheidet der Gemeinderat darüber, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben oder das Bebauungsplanverfahren fortgeführt wird.

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