Kontrollen mit erfreulichem Ergebnis
KOD überprüft Gastronomie-Betriebe
Lahr (st). Im Zeitraum von Mittwoch, 20. Oktober, bis Freitag, 22. Oktober, fanden in Lahr insgesamt 16 Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Gastronomie statt. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat insbesondere kontrolliert, ob die Maskenpflicht eingehalten wurde, ob die Datenerhebung erfolgt ist und ob im Innenbereich die sogenannte 3G-Regelung eingehalten wurde. Das Ergebnis ist aus Sicht der Stadt Lahr erfreulich: Bis auf eine Gaststätte hielten sich alle Betriebe an die Vorgaben. Die einzige Beanstandung bezog sich auf die Nichteinhaltung der Datenerhebung. Gegen den Betreiber wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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