Gemeinsamen Gutachterausschuss
Zusammenschluss von 13 Kommunen

Bernd Haller (v. l.), Vorsitzender des Gutachterausschusses bei der Stadt Lahr, Miriam Koechel, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Lahr, Sandra Benz, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Lahr  | Foto: Stadt Lahr
  • Bernd Haller (v. l.), Vorsitzender des Gutachterausschusses bei der Stadt Lahr, Miriam Koechel, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Lahr, Sandra Benz, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Lahr
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Ortenau (st). Wenn Verkehrswerte von Grundstücken oder Gebäuden ermittelt werden, ist in vielen Fällen der Gutachterausschuss gefragt. Laut Baugesetzbuch muss jede Gemeinde einen Gutachterausschuss einrichten. Bernd Haller ist Vorsitzender des Gutachterausschusses bei der Stadt Lahr. Er erklärt: „Unsere Aufgabe besteht natürlich in der Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und Gebäuden und der Erstellung von Verkehrswertgutachten, beispielsweise auch für Privatleute oder die Amtsgerichte und Sozialbehörden. Aber darüber hinaus schreiben wir auch die Bodenrichtwerte in der Gemeinde fort, führen die Kaufpreissammlung und werten diese aus.“ Die Bodenrichtwerte fließen unter anderem in die Ermittlung der Erbschaftssteuer oder die anstehende Grundsteuerreform ein, sie dienen aber auch der Markttransparenz. „Belastbare und rechtssichere Bodenrichtwerte sowie sonstige wertrelevante Daten wie beispielsweise Marktanpassungsfaktoren sind im Baugesetzbuch vorgegeben und unabdingbar“, weiß Haller. Gutachten oder beispielsweise Bankdarlehen sind heute ohne diese Daten, die nur durch leistungsfähige Gutachterausschüsse ermittelt werden können, nicht mehr möglich.

Anforderungen

Baubürgermeister Tilman Petters: „In den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg bleibt es aber weit unter den vom Land geforderten 1.000 Kauffällen pro Jahr. Deshalb gibt es seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung 2017 die Möglichkeit, dass sich Kommunen zusammenschließen. Die Anforderungen an die Gutachterausschüsse sind in den vergangenen Jahren nämlich enorm gestiegen und das wird auch künftig so bleiben, Stichworte sind Grundsteuerreform und Rechtssicherheit der Datengrundlage der Kaufpreissammlung. Durch die Zusammenschlüsse können nun die notwendigen Strukturen für leistungsstarke und zukunftsfähige Gutachterausschüsse geschaffen werden.“

13 Kommunen

Die Oberbürgermeister und Bürgermeister aus Lahr, Seelbach, Friesenheim, Kippenheim, Schuttertal, Ettenheim, Rust, Mahlberg, Schwanau, Neuried, Kappel-Grafenhausen, Meißenheim, Ringsheim wollen daher einen gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr bilden. „Damit soll auf die geänderten Anforderungen an die Gutachterausschüsse reagiert, Kaufverträge aussagekräftiger ausgewertet und vor allem eine deutlich verbesserte Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten hergestellt werden“, erklärt Bernd Haller.

Schon im Februar 2019 wurde im Lahrer Gemeinderat und in den darauf folgenden Monaten auch in den Gremien der Mitgliedsgemeinden ein Grundsatzbeschluss gefasst, der die Verwaltungen der einzelnen Gemeinden ermächtigte, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erarbeiten. Im September 2019 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr diese beschlossen. Aktuell befassen sich die Gemeinderäte der weiteren Mitgliedsgemeinden damit.

Der gemeinsame Gutachterausschuss soll seine Geschäftsstelle bei der Stadtverwaltung Lahr haben. Die geforderte Anzahl an Kauffällen wird durch den Zusammenschluss weit übertroffen, rund 1.800 Fälle werden dann jährlich erfasst und ausgewertet. Dafür soll die Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von 4,8 Stellen eingerichtet werden. Die 13 Kommunen sind damit in der Lage, die Führung einer Kaufpreissammlung und deren Auswertung, die Ermittlung von flächendeckenden Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie auch die Erstellung von Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke qualifiziert zu erstellen.

Geschäftsstelle

Miriam Koechel, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Lahr, erklärt den weiteren Ablauf: „Die konkrete Umsetzung sieht nun so aus, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach der Befassung in den Gremien der einzelnen Gemeinden unterzeichnet und durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt werden muss. Die einzelnen Zusammenschlüsse sollen in Abhängigkeit zum personellen Aufbau der Geschäftsstelle mit geeignetem Fachpersonal möglichst zeitnah gebildet werden.“

Ganz aktuell hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Mitglieder des Gutachterausschusses in seiner Sitzung am 17. Februar für weitere vier Jahre bestellt. Der Ausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Experten aus themenaffinen Berufen wie etwa Architekten und Bauingenieuren, Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Vermessungsingenieuren, Immobilienmaklern und Mitarbeitern aus dem Bank- und Kreditwesen zusammen. „Die Gutachter der sich anschließenden Gemeinden werden mit dem Zusammenschluss in den Gemeinsamen Gutachterausschuss übernommen. Deren weitere Bestellung soll sich dann zeitlich in den Bestellungsturnus des bisherigen Lahrer Gutachterausschusses einfügen“, erklärt Koechel, „Die ehrenamtlichen Gutachter sollen weiterhin ortsspezifisch eingesetzt werden. Bei einem Gutachten, beispielsweise in Seelbach, werden also vorrangig Gutachter aus Seelbach eingesetzt.“

Von diesem Zusammenschluss profitieren alle Mitgliedsgemeinden, deren Bewohner, dort ansässige Unternehmen, Banken und Behörden. In die Verkehrswertgutachten fließen Sachverstand und Ortskenntnis aus allen Mitgliedsgemeinden ein. Und nicht zuletzt stärkt der Zusammenschluss die Neutralität und Unabhängigkeit, die auch schon heute die Gutachterausschüsse auszeichnen, noch mehr.

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