Beanstandeter Grundstücksverkauf
Wahl von Tilman Petters soll vorerst verschoben werden

Tilman Petters | Foto: Stadt Lahr
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Lahr (ds). Nachdem die Gemeindeprüfungsanstalt den Verkauf eines Grundstücks unter Wert an den Lahrer Bürgermeister Tilman Petters bestandet hatte und das Regierungspräsidium (RP) Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde derzeit mit der Prüfung des Falls befasst ist (wir berichteten), soll nun die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten, die am Montag, 21. März, im Gemeinderat vorgesehen war, verschoben werden. Tilman Petters hatte selbst darum gebeten.

„Wir werden uns die Zeit nehmen, die nötig ist, um auch die zusätzlichen Fragen der Rechtsaufsichtsbehörde umfassend und klar zu beantworten“, erklärte Oberbürgermeister Markus Ibert anfangs der Woche in einer Pressemitteilung. „Ziel ist, dem Gemeinderat alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um den Sachverhalt abschließend zu bewerten. Zum Schutz von Tilman Petters und der Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist es sinnvoll, die Wahl des Technischen Beigeordneten erst dann abzuhalten, wenn der Sachverhalt vollständig geklärt ist", so Ibert. Er betonte, dass hinsichtlich des Grundstücksverkaufs nach juristischer Prüfung keinerlei Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Fehlverhalten bestünden – weder bei Tilman Petters noch bei anderen Mitarbeitern der Stadt. "Dies hatte auch der Gemeinderat mit einstimmigem Votum bekräftigt, nachdem er sich in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Sachverhalt befasst hatte", teilte der OB weiter mit. Die Sitzung hatte stattgefunden, um den Vorgang rechtzeitig vor dem angesetzten Wahltermin und losgelöst von den weiteren Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt, mit denen sich der Gemeinderat ebenfalls noch befassen wird, vertraulich behandeln zu können.

Wahl sollte zeitnah stattfinden

Am Freitag, 18. März, nachdem Kritik an Baubürgermeister Petters aus den Reihen der CDU-Gemeinderatsfraktion öffentlich wurde, ließ der Oberbürgermeister mitteilen, dass die Wahl des Technischen Beigeordneten aus seiner Sicht möglichst zeitnah stattfinden solle. Die im bisherigen Verfahren erarbeitete Stellungnahme der Stadt sei einstimmig in nichtöffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen worden. "Bislang gab es aus dem Gemeinderat hierzu auch keinerlei anderslautende Antragstellungen. Das Verfahren wurde bis zum Beginn der medialen Berichterstattung also von niemandem beanstandet. Im Übrigen sind Datenschutzbestimmungen nicht freiwillig, sondern verbindlich. Sie sind auch bei Vorgängen einzuhalten, wenn Personen des öffentlichen Lebens betroffen sind", betonte Ibert. Sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde hätten der städtischen Stellungnahme nicht widersprochen.

RP wartet auf zusätzliche Informationen

Derzeit wartet das RP Freiburg noch auf die bei der Stadt Lahr angeforderten zusätzlichen Informationen zum Vorgang. Dabei geht es um eine schriftliche Erklärung zum Ablauf und eventuellen direkten Absprachen. Das erklärte Pressesprecherin Heike Spannagel auf Anfrage der Guller-Redaktion. "Zudem baten wir zu erläutern, weshalb entgegen der zu diesem Zeitpunkt abweichenden Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags bereits am 27. November 2017 erfolgte und die angeforderte Begründung durch die Liegenschaftsverwaltung erst nach mehrmaliger Aufforderung des Rechnungsprüfungsamtes mit Vermerk vom 12. März 2018 nachgereicht wurde", so Spannagel. Zusätzlich habe man die dringende Empfehlung ausgesprochen, von den betreffenden Personen der Liegenschaftsverwaltung und des Rechnungsprüfungsamtes schriftliche Erklärungen einzuholen, dass in Bezug auf die Preisbildung und die Kaufabwicklung keine dienstliche Einflussnahme durch Dritte erfolgte.

Auf Anfrage der Redaktion erklärte die Stadt Lahr, dass bereits dem ursprünglichen Kaufinteressenten, der später absprang und an dessen Stelle Petters rückte, das Grundstück zum Preis von 130 statt 160 Euro angeboten wurde.

Tilman Petters | Foto: Stadt Lahr
Markus Ibert | Foto: Stadt Lahr

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