Bußgelder bis 5.000 Euro
Wachsende illegale Sperrmüllablagerungen
Lahr (st) Illegale Müllentsorgung ist ein wachsendes Problem in der Stadt Lahr. Alarmierend ist die jüngste Zunahme von Sperrmüllablagerungen auf dem Parkplatz in der Nähe der Kleingärten im Ernet. Von alten Pflanzentöpfen bis hin zu veralteten Schläuchen und Sonnenschirmen – die Palette der unerlaubt entsorgten Gegenstände ist breit gefächert und die wilde Mülldeponie wächst täglich.
Dieser Platz ist jedoch keine Sperrmülldeponie. Mitarbeiter des Bau- und Gartenbetriebs Lahr (BGL) müssen den Müll auf Kosten der Stadt entfernen. 2023 hat die Stadt Lahr fast 30.000 Euro für die Entsorgung von illegalem Müll im gesamten Stadtgebiet aufgewendet. „Es darf keine Selbstverständlichkeit sein, dass der BGL den Müll, den andere Menschen achtlos in die Landschaft werfen, mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand beseitigen muss“, betont Erster Bürgermeister Guido Schöneboom.
Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Das Abladen von Müll an Orten, die nicht der Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten und wird mit Bußgeldern geahndet. Das Landratsamt Ortenaukreis setzt für solche Vergehen Bußgelder bis zu 5.000 Euro fest.
Sperrmüll kann kostenlos bei der Abfallannahmestelle des Ortenaukreises in Sulz kostenlos abgegeben werden. Die Deponie hat von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.15 Uhr und von 13 bis 16.45 Uhr und am Samstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Informationen über die richtige Entsorgung und Abfallannahmestellen gibt es auf der Website der Stadt Lahr unter www.lahr.de und dem Reiter Bauen + Umwelt.
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