Akteneinsicht zum Projekt „Altenberg“
Tausende Seiten müssen geprüft werden

Lahr (st/ds). Im Rahmen der Entscheidung über die Anwendung der Sozialwohnungsquote am Altenberg, hat die Bürgerinitiative Altenberg einen sehr umfangreichen Antrag auf Akteneinsicht gestellt: vom Bebauungsplanverfahren über sämtliche Gutachten, jegliche Korrespondenz in Form von Gesprächs-, Telefonnotizen beziehungsweise auch E-Mail-Verkehr. Die Stadtverwaltung prüft die Akten zum Projekt „Altenberg“ bis zum 10. Juli. Alleine im Stadtplanungsamt umfasst das Gesamtprojekt derzeit über 30 Akten, zudem betrifft der Antrag auch alle anderen Facheinheiten, die an diesem Projekt arbeiten. Dies bedeutet, dass es sich um Tausende von Seiten handelt, die dieses anspruchsvolle Projekt inzwischen füllt.

Gegenwärtig wird geprüft, wie das Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 15. Dezember 2015 für dieses Projekt anzuwenden ist. Auch der Datenschutz hat heute einen so hohen Stellenwert, dass hier ebenfalls fundierte Prüfungen vorzunehmen sind. Ein weiterer zu prüfender Aspekt ist die Gebührenhöhe, die noch zu benennen ist. Bei der Stadtverwaltung Lahr gibt es noch eine Aktenführung in Papierform, die vorgeschlagene elektronische Form kann also nicht zur Anwendung kommen oder müsste erst hergestellt werden.

Diese umfangreichen und komplexen Prüfungen können nicht kurzfristig durchgeführt werden, daher wurde die Frist auf die laut Gesetz zulässigen drei Monate verlängert. Dies wurde dem Sprecher der BI Altenberg nun schriftlich mitgeteilt.

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