Private Ernte nicht erlaubt
Streuobstwiesen für gemeinsamen Zweck
Lahr (st). Viele frei zugängliche Streuobstwiesen verleiten so manchen Spaziergänger dazu, sich frei zu bedienen. Auf städtischen Streuobstwiesen ist es Einzelpersonen nicht erlaubt, für den privaten Verbrauch zu ernten. Das hat verschiedene Gründe, erläutert die Stadtverwaltung Lahr.
Nutzung und Pflege
„Streuobstwiesen sind ein wertvoller aber auch gefährdeter Lebensraum und Bestandteil einer artenreicher Kulturlandschaft. Daher ist die richtige Nutzung und Pflege besonders wichtig“, so Bürgermeister Tilman Petters. Zum einen hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass durch eine unachtsame Ernte von Privatpersonen die Bäume sowie Grundstücke zu Schaden kommen. Da viele städtische Streuobstflächen außerdem eine bindende naturschutzrechtliche Ausgleichsfunktion erfüllen, entsteht über den finanziellen Verlust hinaus somit auch noch ökologischer Schaden. Zum anderen möchte die Stadt Bürger dazu animieren, sich selbst aktiv um eine der wertvollen Streuobstflächen zu kümmern, die es in der Landschaft zu erhalten gilt. Daher hat sich die Verwaltung schon vor einigen Jahren dazu entschieden, den Weg der Gemeinnützigkeit zu gehen. Die Ernte und Nutzung von Streuobstwiesen obliegt gemeinnützigen Zwecken.
So benutzt beispielsweise der Verein Freunde der Landesgartenschau die neue Streuobstwiese im Seepark. In Langenwinkel wird das Obst schon seit mehreren Jahren gemeinsam mit den Kindergartenkindern geerntet und versaftet. Im Kleingartenpark haben die Mitglieder des Interkulturellen Gartens Obstbaumpatenschaften übernommen. Wer das städtische Obst in ähnlich gemeinnütziger Form nutzen oder einer Streuobstwiese privat bewirtschaften will, kann sich bei der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt, Telefon 07821/9100679, melden.
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