Entscheidungsbefugnis in Notsituation
Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Lahr (ds). Den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in Lahr gibt es in seiner jetzigen Organisationsstruktur bereits seit zehn Jahren. Dass er einmal über einen so langen zusammenhängenden Zeitraum eine gewichtige Rolle spielen würde, konnte man sich bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie kaum vorstellen. Mindestens einmal wöchentlich kommt der landläufig als Krisenstab bezeichnete SAE in Lahr derzeit (digital) zusammen.
Verwaltungsstab
Eine Verwaltungsvorschrift des Landes regelt den Aufbau sogenannter Verwaltungsstäbe. "Ob sich eine Kommune danach richtet, obliegt der jeweiligen Gemeinde, da die Aufgaben als Ortspolizeibehörde nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz durch die jeweilige Kommune wahrgenommen wird. In letzter Konsequenz ist dies der jeweilige Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter", erläutert Marion Haid, von der Pressestelle der Stadt Lahr. Dort wurde der SAE 2003, in etwas anderer Form als heute, nach dem Eishallen-Brand im Kasernenareal ins Leben gerufen. "Bei diesem Großschadensereignis wurde deutlich, dass die üblichen Verwaltungsstrukturen in solchen Lagen nicht in der gebotenen Art und Weise und in der erforderlichen Geschwindigkeit reagieren können", so die Pressestelle. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse berät den Oberbürgermeister aber auch dann, wenn es sich nicht um Großschadenslagen, sondern um Ereignisse handelt, die im Vorhinein geplant werden können. "Hierzu zählten in der Vergangenheit unter anderem der Besuche des Papstes, der Nato-, und der deutsch-französische Gipfel, diverse Großveranstaltungen wie die Tour-de-France-Etappe, Narrentage und die sonst jährliche Chrysanthema", heißt es aus dem Rathaus. Der Lahrer Stab wurde bisher bei nahezu 20 unterschiedlichen Lagen einberufen.
Dem OB unterstellt
In Lahr gehören der Organisationsstruktur SAE mehrere Untergruppen an. "Ziel ist es, Strukturen vorzuhalten, die im Bedarfsfall abgerufen werden können", erklärt Marion Haid. Die Struktur orientiert sich an den Vorgaben des Landes, die diese ebenfalls für Verwaltungsstäbe definiert hat, so dass die einzelnen Fachbereiche im Ministerium, im Regierungspräsidium, im Landratsamt und bei der Stadt genau wissen, mit wem sie auf der nächsten Ebene kommunizieren müssen. Das soll unnötige Reibungsverluste in Krisensituationen vermeiden. "Die Stadtverwaltung kann bei spontanen Ereignissen innerhalb von maximal 30 Minuten eine Gruppe zusammenstellen, die befugt ist, Entscheidungen in Notsituationen zu treffen", so die Pressesprecherin weiter. Diese Gruppe ist direkt dem Oberbürgermeister als beratende Einheit unterstellt, arbeitet aber völlig eigenständig.
22 Mitarbeiter
Die Gruppe besteht je nach Lagefall aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die alle Entscheidungsbefugnis haben. Alle Verwaltungsbereiche müssen im Stab abgebildet sind. Elf sind es in Lahr, die alle doppelt besetzt sind, das heißt mit insgesamt 22 Mitarbeitern. Wer im Stab dabei ist, arbeitet auf freiwilliger Basis mit. "Ferner besteht eine Stabsleitung mit Stellvertretung. Insgesamt sind so 24 Verwaltungsmitarbeitende für die Stabsstruktur vorgesehen. Aber eine Lage, die die Zusammenkunft des gesamten Stabes erforderte, gab es bislang noch nie", weiß Marion Haid. Hinzugezogen werden lageabhängig aber auch externe Hilfeeinrichtungen. "Insbesondere mit dem Lahrer Polizeirevier und dem Polizeipräsidium wurden aufgrund der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit schon zahlreiche kritische Lagen bewältigt. Aber auch die Rettungsdienste oder das THW werden, wenn notwendig, über Kontaktpersonen in die Arbeit mit eingebunden", erläutert die Pressesprecherin.
Lagezentrum für den Notfall
In Notfällen kann der Stab für außergewöhnliche Ereignisse auf technische Einrichtungen und auch ein Lagezentrum zurückgreifen. "Außerdem gibt es für Notfälle ein separates Bürgertelefon, das unter einer gesonderten Nummer erreichbar ist, die im Lagefall den Bürgern bekannt gegeben wird", so Haid.
In der Corona-Lage legt der Krisenstab derzeit sein Hauptaugenmerk auf die jeweils neuen Vorschriften und die Umsetzung der Coronaverordnung, den (Weiter-)Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen und des Impfzentrums, die Planung und Erweiterung der Teststrategie und zu gegebener Zeit auch die Festlegungen für eine Öffnungsstrategie.
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