Tempo 30
Neue Geschwindigkeitsregelung auf der Bundesstraße 415
Lahr (st) Zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürger wird die Stadt Lahr entlang der Ortsdurchfahrten der Bundesstraße 415 in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen Kuhbach und Reichenbach Tempo 30 anordnen.
Grundlage dieser Entscheidung sind laut Mitteilung der Stadt Lahr eine ausführliche verkehrs- und schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Fichtner Water & Transportation aus Freiburg sowie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Torsten Heilshorn von der Freiburger Sozietät Heilshorn Mock Edelbluth. Aus den Gutachten geht hervor, dass die Stadt kein Ermessen hat, da tags wie nachts Lärmwerte im gesundheitsgefährdenden Bereich vorliegen. Eine Anordnung von Tempo 30 ist demnach zwingend erforderlich, um die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu mindern. „Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Die Menschen haben ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“, betont Erster Bürgermeister Guido Schöneboom, dem als Dezernent unter anderem die Straßenverkehrsbehörde zugeordnet ist.
Bedenken ernst genommen
Nachdem die Stadt Lahr diesen Schritt schon im vergangenen Jahr angekündigt hat, sind insbesondere in Kuhbach und Reichenbach, aber auch in den Gemeinden Seelbach und Schuttertal deutliche Vorbehalte gegen die Maßnahme artikuliert worden. „Wir haben die vorgebrachten Bedenken sehr ernst genommen und uns ein weiteres Jahr Zeit gegeben, um den Sachverhalt nochmals ausführlich extern prüfen zu lassen und auch den Kernstadtabschnitt der B 415 einzubeziehen“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Nachdem das Ergebnis nun in aller Klarheit vorliegt, muss und wird die Stadt Lahr ihrer Pflicht nachkommen und die Umsetzung veranlassen. Maßgeblich ist hier nicht das Mehrheitsprinzip, sondern die Verantwortung der Stadt für die Anwohner, die gesundheitsgefährdendem Verkehrslärm ausgesetzt sind. “
Gründe der Sicherheit
Vorgesehen ist, die bestehende Tempo-40-Beschilderung auf den Ortsdurchfahren von Kuhbach und Reichenbach durch Tempo-30-Schilder auszutauschen. In Reichenbach wird aus Gründen der Verkehrssicherheit zusätzlich der Bereich bis zur Querungshilfe auf Höhe des Penny-Marktes einbezogen. Die neue Geschwindigkeitsbeschränkung wird damit in beiden Stadtteilen von Ortstafel zu Ortstafel gelten. In der Kernstadt ist eine neue Geschwindigkeitsbeschilderung entlang der B 415 ab der Tiergartenstraße bis zum Ortseingang Kuhbach erforderlich. Die Regelung soll voraussichtlich Anfang September 2024 in Kraft treten, sobald auch die Ampelschaltung an das neue Tempolimit angepasst ist. Die Beschilderung und die Ampelschaltung sind jeweils vom Landratsamt Ortenaukreis zu erstellen. „Aus dem Fachgutachten geht hervor, dass die Lärmbelastung entlang der Bundesstraße deutlich sinken wird und nennenswerte Verkehrsverlagerungen ins Umland nicht zu erwarten sind“, fasst Bürgermeister Tilman Petters zusammen.
Das Fachgutachten hat sich auch mit den Auswirkungen eines möglichen Lkw-Nachtfahrverbots entlang der Ortsdurchfahrten der B 415 auseinandergesetzt. Dieses könnte allerdings nur ergänzend und nicht vor oder anstelle einer Tempo-30-Regelung in Frage kommen, da das Tempolimit im Vergleich als mildere Maßnahme gilt. Aufgrund geringer zusätzlicher Wirkungen und zusätzlicher Lärmbelastungen im Umland, die mit einem Lkw-Nachtfahrverbot einhergingen, ist die Grundlage dafür aus fachlicher Sicht derzeit nicht gegeben. Perspektivisch könnten aber Maßnahmen dazu führen, dass die Frage neu zu bewerten ist – etwa bei einer Anordnung eines Lkw-Nachtfahrverbots auf der Bundesstraße 3 in Friesenheim, der Ansiedlung eines Güterverkehrsterminals oder nach der Realisierung eines Autobahnanschlusses Offenburg-Süd. Für ein Lkw-Nachtfahrverbot ist außerdem die Zustimmung des Regierungspräsidiums Freiburg erforderlich.
Für die Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Dies hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Februar 2023 mit einer neuen Fassung des Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung festgelegt. Eine Zuständigkeit des Gemeinderats beziehungsweise der Ortschaftsräte besteht nicht. Der vorherige Zustimmungsvorbehalt der Regierungspräsidien als höhere Straßenverkehrsbehörden ist mit der neuen Regelung entfallen.
Öffentliche Infoveranstaltung
Die öffentliche Informationsveranstaltung am Mittwoch, 3. Juli 2024, muss aufgrund einer kurzfristigen Doppelbelegung der Aula des Max-Planck-Gymnasiums in die Mehrzweckhalle im Bürgerpark verlegt werden. Ab 18 Uhr werden dort das Fachgutachten des Ingenieurbüros Fichtner Water & Transportation sowie das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Torsten Heilshorn ausführlich von den Fachexperten vorgestellt. Oberbürgermeister Markus Ibert, Erster Bürgermeister Guido Schöneboom und Bürgermeister Tilman Petters stehen gemeinsam mit den Fachexperten für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Informationsvorlage 72/2024 samt Fachgutachten des Ingenieurbüros Fichtner Water & Transportation und Rechtsgutachten von Prof. Dr. Torsten Heilshorn ist im Ratsinformationssystem der Stadt Lahr öffentlich abrufbar.
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