Aktuelle Situation in Lahr
Neue Corona-Verordnung und Neuinfektionen
Lahr (st). Ab dem 2. November gilt die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Lahr seine Empfehlungen für die konkrete Situation in Lahr abgegeben und lag damit sehr nah an der neuen Landesverordnung.
So hatte die Stadt bereits kommuniziert, dass sämtliche Sportanlagen in der Stadt sowie das Hallenbad geschlossen werden, Ausnahme ist der Schulsport, der jeweils stattfinden kann. Geschlossen sind ab sofort auch Parktheater, Stadtmuseum, Städtische Galerie und Schlachthof Jugend und Kultur sowie der Wohnmobilstellplatz in Kuhbach.
Städtische Einrichtungen
Unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen kann weiterhin an der Städtischen Musikschule in Lahr unterrichtet werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie vor den Herbstferien. Der Gruppen- und Ensembleunterricht kann mit bis zu 20 Personen stattfinden. Dies gilt auch für die musikalische Früherziehung. Konzerte und Vorspiele müssen bis auf Weiteres ausfallen. Die Musikschule steht in engem Austausch mit dem Landesverband der Musikschulen e. V.. Es gibt besondere Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen, sowie einen Hygieneplan. Dieser kann unter www.musikschule.lahr.de eingesehen werden. Termine mit dem Sekretariat müssen vorab telefonisch vereinbart werden. Musikschulgebäude dürfen nur die Lehrkräfte und Schüler betreten.
Die Mediathek bleibt ebenfalls geöffnet, auch hier sind die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
In der Volkshochschule und im Mehrgenerationenhaus können nur ausgewählte Angebote stattfinden. Kochkurse oder Kurse im Bereich Sport und Bewegung sind im November beispielsweise nicht möglich. Angebote der Jugend- und Sozialarbeit dürfen stattfinden. Dies jeweils unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und mit Terminvereinbarung beziehungsweise begrenztem Teilnehmerkreis. Die einzelnen Einrichtungen prüfen derzeit im Detail welche Angebote stattfinden können und informieren in den nächsten Tagen genauer darüber.
Weiterhin geöffnet sind die städtischen Grünanlagen wie der Stadtpark. Außerdem stehen weiterhin die Spielplätze zur Verfügung. Schilder mit den Verhaltensregeln werden vor Ort aufgestellt.
Die Lahrer Rathäuser sind nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung für das Publikum geöffnet. Vor-Ort-Termine sind ebenfalls nur mit Terminvereinbarung in dringend erforderlichen Fällen möglich.
In der Lahrer Fußgängerzone gilt unabhängig davon aktuell Maskenpflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Entsprechende Schilder werden angebracht.
Infektionen
Überdies bleibt die Situation im Ortenaukreis angespannt. Der Inzidenzwert liegt aktuell deutlich über dem Landesdurchschnitt. Auch in Lahr gibt es fast täglich Neuinfektionen. Nachdem in der vergangenen Woche Fälle im Scheffel-Gymnasium, an der Verbundschule Lahr, in der Kita St. Peter und Paul und im Spital Wohnen und Pflege aufgetreten sind, gibt es mit Stand Montag, 2. Noveember, erneut eine positive Covid-19 Testung bei einer Erzieherin der Kita St. Peter und Paul sowie ein positiv getestetes Kind im Hort an der Luisenschule. 33 Schüler sowie fünf Mitarbeiter sind von Quarantäne betroffen, alle Erst- und Zweitklässler dürfen den Hort in dieser Woche nicht besuchen.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Lahrer Bevölkerung, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern sowie in der Fußgängerzone und auf den öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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