Längere Außenbewirtung im Sommer
Gastronomen können Antrag stellen

Ab Ende März dürfen Lahrer Gastronomen im Freien länger bewirten. | Foto: NickyPe/pixabay.com
  • Ab Ende März dürfen Lahrer Gastronomen im Freien länger bewirten.
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Lahr (st). Die Erfahrungen sind gut: Die längeren Außenbewirtungszeiten, die die Stadtverwaltung Lahr im vergangenen Jahr genehmigt hat, haben für positive Resonanz gesorgt. Deshalb bekommen die Lahrer Gastronomen auch in diesem Jahr während der Sommerzeit, vom 31. März bis 27. Oktober, die Möglichkeit, an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr außen zu bewirten.

Notwendig ist dafür nur ein kurzer Antrag bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser kann auch per Mail an sarah.baur@lahr.de gerichtet werden.

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, kann die Bewirtung im Außenbereich an Freitagen und Samstagen im Regelfall bis 24 Uhr erfolgen, statt nur bis 23 Uhr. Aber nur, sofern die Prüfung im Einzelfall nicht ergibt, dass wichtige Gründe entgegenstehen, wie beispielsweise ein bestehendes Lärmgutachten, das feste Außenbewirtungszeiten beinhaltet.

Die Stadtverwaltung Lahr appelliert in ihrer Pressemitteilung an alle Gastronomen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausdehnung der Bewirtung nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe der umliegenden Anwohner führt.

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