Stadt Lahr stellt weniger Verstöße fest
Fußgänger profitieren von neuer Parkregelung
Lahr (st). Parkende Autos, die Gehwege blockieren, sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Gefährdung für Fußgänger. Allzu oft reicht die Restbreite nicht mehr aus, um mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator den Gehweg zu begehen und die Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Ein Fußverkehrs-Check im Jahr 2016 im Ernetgebiet und im Klinikviertel hat diese Gefährdung deutlich aufgezeigt, die von Lahrer Bürgern stark kritisiert wurde. „Begegnungsverkehr gibt es nicht nur auf der Straße, auch auf dem Gehweg müssen die Fußgänger ungehindert vorbeikommen, dies betrifft auch Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren und Kinderwagen. Das Ausweichen auf die Straße ist keine Option“, betont Lucia Vogt, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gehwegparkverbot
In Lahr wird seit Anfang des Jahres das gesetzlich verankerte Gehwegparkverbot durch den kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert, Falschparker werden mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro verwarnt. Zuvor wurden einen Monat lang Hinweiskarten an Falschparker und Gummibärchen zur Belohnung für richtiges Parken verteilt. Das Gehwegparken war noch nie erlaubt, sondern wurde in der Vergangenheit lediglich geduldetet. Die Stadt Lahr hat auf Grundlage einer Bestandsaufnahme in den Abendstunden ein Gehwegparkkonzept mit Sonderkonzepten für Gebiete mit hohem Parkdruck erarbeitet. Dieses Konzept wurde einstimmig durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten befürwortet. Die einzelnen Sonderkonzepte wurden inzwischen umgesetzt. Teilweise konnten weitere Stellplätze geschaffen werden, um den Parkraumverlust so gering wie möglich zu halten. In der Heidenburgstraße wurde beispielsweise ein Parkplatz mit zwölf Stellplätzen geschaffen. Auch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH legt im Ernetgebiet für ihre Mieter je nach Bedarf Stellplätze an.
Stellplätze
Hierzu müssen sich die Mieter allerdings direkt an die Wohnbau wenden. Die Stellplatzmiete ist im Vergleich zu den Lahrer Durchschnittspreisen günstig. Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Grundstückseigentümer, den Stellplatzbedarf auf privater Fläche anzubieten. „Bürger beschweren sich teilweise über den entfallenen Parkraum, vergessen jedoch dabei, dass dies nie Parkplätze im rechtlichen Sinne waren“, betont Vogt. Stattdessen konnte während der Bestandsaufnahme beobachtet werden, dass bereits vorhandene Flächen (Garagen, Carports, Hofzufahrten) anderweitig oder gar nicht genutzt werden.
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