Sichere Fußwege bei Baustellen
Erhöhte Anforderungen bei Genehmigungen
Lahr (st). Die Stadtverwaltung Lahr setzt sich seit Jahren verstärkt für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs ein. Neben einem Gehwegparkkonzept und der sukzessiven Verbesserung der Wegverbindungen in Lahr werden nun auch die Baustellen mit strengeren Auflagen versehen.
In den vergangenen Tagen war in der Dinglinger Hauptstraße eine Baustellenampel installiert. „Aufgrund fehlender Querungshilfen mussten wir einen Notweg auf der Fahrbahn einrichten, mit dem eine halbseitige Straßensperrung einhergeht. Die erhöhte Verkehrsdichte erfordert in solchen Fällen eine verkehrsregelnde Maßnahme“, erklärt Lucia Vogt, Leiterin des Ordnungsamtes.
1,30 Meter sind Pflicht
Die Bedeutung der Fußverkehrssicherheit zeigt die Neuregelung der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Anstelle der früher geforderten Wegbreite von einem Meter für den Fußverkehr, müssen nun mindestens 1,30 Meter freigehalten werden. Ist das nicht möglich, sind je nach örtlicher Situation Querungssicherungen einzurichten. „Besonders durch motorisierte Verkehrsteilnehmende erhalten wir oft Kritik für die Rückstaus, die durch eine Ampelanlage entstehen. An dieser Stelle ist uns besonders wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten und auf die besonderen Umstände hinzuweisen“, so Vogt. Bei Fragen zu Baustellenabsicherungen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der zentralen Ansprechstelle mit der Tel. 07821 / 910-0348 gerne zur Verfügung.
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