Maßnahmen zum passiven Schallschutz
Bahn beginnt mit Bestandsaufnahme
Lahr/Kippenheim (st). Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ hat die Deutsche Bahn in Abstimmung mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Lahr und Kippenheim Gebäude und Wohnungen ermittelt, bei denen zulässige Lärmgrenzwerte überschreiten und die vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel den Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2020 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz durchgeführt. In Lahr sind nahezu 500, in Kippenheim rund zehn Gebäude und Wohnungen förderberechtigt. In den nächsten Tagen erhalten die betroffenen Eigentümer die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Auf Basis dieser schalltechnischen Beurteilung entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
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