Kunden müssen AGB der Banken zustimmen
An letzter Stelle steht Kündigung

Ist die Kündigungsfrist für das Konto abgelaufen, gibt es am Automaten kein Geld mehr. | Foto: ds
  • Ist die Kündigungsfrist für das Konto abgelaufen, gibt es am Automaten kein Geld mehr.
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Lahr (ds) Im vergangenen Jahr haben Bankkunden Post von ihrem Kreditinstitut erhalten. Der Hintergrund: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021, wonach Banken die ausdrückliche Zustimmung für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit die Änderungen von Gebühren brauchen. Wer dachte, dies könne einfach ignoriert werden, dem droht die Kündigung des Kontos.

"Wenn ein Kunde den AGB ausdrücklich nicht zustimmt, fehlt die Grundlage für jegliche Fortführung der Geschäftsbeziehung und eine Kündigung ist leider unumgänglich", erklärt Peter Rottenecker, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Lahr eG auf Anfrage der Guller-Redaktion. Das sei aber nicht im Interesse seiner Bank, weswegen man eine Kündigung des Kontos auf jeden Fall vermeiden möchte. Über 100.000 Kunden habe die Volksbank Lahr nach dem BGH-Urteil kontaktiert, ein großer Teil habe die Zustimmung abgegeben.

Volksbank hakt nach

Wo diese noch fehle, hake man mit allen zur Verfügung stehenden Kanäle nach – per Telefon, E-Mail, Postversand, Geldautomaten, Terminals und persönliche Terminvereinbarungen. "Grundsätzlich lassen wir uns mit dieser rein formalen Angelegenheit aber lange Zeit. Unser Ziel ist es, bis Ende 2023 von allen unseren Kunden die erforderliche Zustimmung eingeholt zu haben", so der Vorstandsvorsitzende Rottenecker.Sollte die Zustimmung innerhalb der Frist ausbleiben und eine Kündigung erfolgen, werde das Geld dieses Kontos dann auf ein vom Kunden genanntes anderes Konto transferiert. "Erreichen wir den Kunden nicht, zum Beispiel weil er unbekannt verzogen ist, dann wird das Geld beim Amtsgericht hinterlegt", erläutert der Vorstandsvorsitzende.

Konto kann "gerettet" werden

Doch auch nach erfolgter Kündigung kann der Kunde sein Konto noch "retten": "Wenn er zeitnah die Geschäftsbedingungen akzeptiert, ist eine Weiterführung der Geschäftsbeziehung selbstverständlich weiterhin möglich", so Peter Rottenecker. Darlehen würden aber nicht gekündigt, da man hierfür separat die AGB mit den Kunden laut Darlehensvertrag vereinbart habe. Bei einer Kündigung durch die Bank seien in jedem Fall die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Diese würden je nach Produktart oder Geschäftsbeziehung bei zwei oder drei Monaten liegen. 100.000 Kunden hat die Volksbank Lahr für die Zustimmung der AGB kontaktiert

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