Handlungspaket für die Innenstadt
50.000 Euro für Standortförderung
Lahr (st). Viele Lahrer Betriebe waren von Schließungen zwischen Mitte März und Mitte Mai besonders betroffen. Um die Existenz zu sichern hat Oberbürgermeister Markus Ibert ein Handlungspaket für die Innenstadt ins Leben gerufen. Dieses beinhaltet fünf Handlungsfelder.
„Die Maßnahmen sind ein aktives, unmittelbares und unbürokratisches Handlungspaket für die in besonderem Maße von der Pandemie betroffenen Einzelhandelsbetriebe und Gastronomen in Lahr“, erläutert Oberbürgermeister Ibert das Projekt. “In der heutigen, wirtschaftlich schwierigen, Zeit versuchen wir, mit konkreten Projekten auf kommunaler Ebene unsere vitale und lebendige Lahrer Innenstadt zu erhalten.“ Als aktive Standortförderung bringt Markus Ibert fünf unterschiedlich ausgerichtete Maßnahmen mit einem Gesamtbudget von 50.000 Euro auf den Weg. „Ich bin sehr dankbar, dass der Gemeinderat hinter dem Maßnahmenpaket steht.“
"Wir für Lahr"
Der Name des Handlungspaketes „Wir für Lahr“ weist bereits darauf hin, dass die Stadt sich als Impulsgeber sieht, letzten Endes jedoch die Bürger mit ihrem Verbraucherverhalten entscheiden, wie es für den lokalen Handel weiter geht. Unter Federführung von Friederike Ohnemus und Martina Mundinger plant das Stadtmarketing zwei Gewinnspiele in Höhe von jeweils 25.000 Euro zeitnah an die zuvor geschlossenen Geschäfte und lokalen Gastronomen in Lahr auszuschütten.
Lahrer Betriebe, Cafés und Gastronomen, die von der Schließung unmittelbar betroffen waren, werden an dem Gewinnspiel über eine öffentliche Ankündigung beteiligt. Das Schöne dabei: Kunden, Einzelhandelsgeschäfte und gastronomische Betriebe partizipieren an dem Gewinnspiel.
Gutscheinkarte
Darüber hinaus soll es in Kooperation mit dem Handel, der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau eine neue Gutscheinkarte, die als Geschenkgutschein und zusätzlich als Arbeitnehmerkarte eingesetzt werden kann, geben. Ergänzend zum Geschenkgutschein soll die Karte künftig einem größeren Abnehmerkreis zugeführt werden und so die Bedeutung für den Lahrer Einzelhandel deutlich ausweiten.
Zusätzliche Sondernutzungen werden, wo möglich, zugelassen. Entsprechende Anträge können bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Bei der Erweiterung der Außenbewirtungsfläche ist zwar keine pauschale Zusage möglich, aber eine moderate Prüfung vorgesehen. In Einzelfallprüfungen muss sichergestellt werden, dass keine gewichtigen Belange entgegenstehen (zum Beispiel Feuerwehrzufahrt oder ähnlich). Gastronomen werden aufgefordert, bei Bedarf eine entsprechende Vergrößerung der Außenbestuhlung zu beantragen bei sarah.baur@lahr.de. Darüber hinaus besteht, wie im vergangenen Jahr, freitags und samstags die Möglichkeit zur Verlängerung der Außenbewirtungszeiten.
Außerdem werden die Sondernutzungsgebühren bis Ende des Jahres 2020 erlassen. Der Erlass von Sondernutzungsgebühren betrifft sowohl die Außenbewirtungsfläche der Gastronomie als auch die Warenauslagen und Plakatständer des Einzelhandels. Eine entsprechende, weitere Verlängerung bedarf einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat, analog zum derzeitigen Erlass.
Verkaufsoffener Sonntag
„Wir versuchen darüber hinaus aktiv das Thema verkaufsoffener Sonntag politisch einzubringen“, betont Ibert im Gespräch mit dem Handel. „Konkret geht es mir nicht um einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag, sondern um das Nachholen des ausgefallenen Blütensonntags“.
„Mit diesen Maßnahmen möchte ich unserer Lahrer Innenstadt zusätzliche Impulse verleihen“, so OB Markus Ibert. „Damit ist die Situation für den Einzelhandel und die Gastronomie noch lange nicht wie vor der Corona-Zeit.“
„Ein Ersatz für den Blütensonntag und die Durchführung der Chrysanthema sind für den Innenstadthandel überlebensnotwendig“, unterstreicht Michael Schmiederer, Vorstand der Werbegemeinschaft Lahr, die prekäre Situation des Handels. 51 Betriebe der Handelsvereinigung waren während des Lockdowns geschlossen beziiehungsweise bedienten lediglich einen Bring- und Abholservice. Thomas Caster, Geschäftsführer des Modehaus Zinser, appelliert an die Politik: „Wir benötigen die Chrysanthema mehr als je zuvor“. Die Werbegemeinschaft spricht sich als Ersatz für den entgangenen Blütensonntag für einen verkaufsoffenen Sonntag am Ende der Chrysanthema aus.
Satzung
Verkaufssonntage sind nach § 8 des Ladenöffnungsgesetzes Baden-Württemberg an örtliche Feste, Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen gebunden. Nach aktueller Rechtsprechung sind derzeit maximal drei Verkaufssonntage pro Jahr in Baden Württemberg zulässig. In einer Satzung hat die Stadt Lahr das Blütenfest im Frühjahr sowie Chrysanthema als jeweilige Veranstaltungen für verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Änderungen sind nur über Satzungsänderung durch einen geänderten Gemeinderatsbeschluss möglich.
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