Förderbescheid erhalten
1,67 Millionen Euro für die Lahrer Innenstadt

Lahr (st) Die Stadtverwaltung hat den Förderbescheid jetzt Schwarz auf Weiß: Nach der ersten positiven Ankündigung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen kann das geplante, rund zehn Hektar umfassende Sanierungsgebiet in der Lahrer Innenstadt nun angegangen werden.

„Wir können es nicht oft genug betonen – unsere Innenstadt sind das Herz und der Identifikationspunkt von Lahr. Daher freuen wir uns sehr, dass die Programmaufnahme erfolgreich war, jetzt können die Umgestaltungsmaßnahmen und die Weiterentwicklung der Innenstadt nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt werden“, so Oberbürgermeister Markus Ibert.

Die reinen Finanzhilfen von Bund und Land über eine Million Euro können sich sehen lassen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme Innenstadt-Marktstraße ist von einem Förderrahmen als Planungsrate von rund 1,67 Millionen Euro auszugehen, heißt es in der Pressemitteilung. Der Bewilligungszeitraum wurde von 2024 bis 2033 im Zuwendungsbescheid verankert. Stadtentwicklung ist ein langfristiges Ziel, es gibt viel zu tun, sollten die Finanzmittel aufgebraucht sein, sind Aufstockungsanträge möglich.

Verbindlicher Bescheid

Nachdem der Antrag auf Aufnahme im November 2023 erfolgreich gestellt wurde und mit dem vorliegendem Förderbescheid nun verbindlich ist, folgen die nächsten Schritte. Es gilt, die im Antrag aufgezeigten Missstände im Untersuchungsgebiet anzugehen, beispielsweise, dass zahlreiche private sowie städtische Gebäude energetisch instandgesetzt und saniert werden müssen sowie Leerstände, fehlende straßenbegleitende Begrünung oder klimawirksame Gestaltungsdefizite und mangelnde Aufenthaltsqualitäten an öffentlichen Plätzen.

Von den 1,67 Millionen Euro steuern Bund und Land 60 Prozent bei, den Rest trägt die Stadt Lahr. Auch Sanierungen an privaten Gebäuden können mit Städtebaufördermitteln bezuschusst werden. Dafür muss das Gebiet mit Gemeinderatsbeschluss als Satzung erst förmlich festgelegt werden. Die Beschlussfassung ist im Juli vorgesehen, dabei soll auch die Höhe des Kostenerstattungsbetrags für private Gebäudesanierungen festgelegt werden. Sobald diese Voraussetzungen beschlossen wurden, können Hauseigentümer loslegen. Um Fördermittel zu erhalten, wird entscheidend sein, dass die Gebäude umfassend energetisch instandgesetzt werden. Analog zum bereits erfolgreich abgeschlossenen Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt mit rund 40 umfassend sanierten Gebäuden, wird im zukünftig festgelegten Sanierungsgebiet Innenstadt-Marktstraße ein Gebäude zuerst unter die Lupe genommen. Anschließend wird eine Erneuerungsvereinbarung zwischen Stadt und dem Hauseigentümer abgeschlossen.

Mit den gebäude- und grundstücksbezogenen Maßnahmen sowie den Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum strebt die Stadt eine Aufwertung und Stärkung der Innenstadt an. Ziel ist, ein zukunftsfähiges Zentrum unter Berücksichtigung sowohl der baulichen Besonderheiten des historischen Stadtkerns als auch von sozialen und wirtschaftlichen Aspekten zu entwickeln. Dabei steht die STEG Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH als Sanierungsträger vermittelnd und beratend der Stadt zur Seite und wird den Prozess der Sanierungsdurchführung begleiten.

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