Kehler Tourist-Info bietet „Erstvermietermappe“ mit nützlichen Tipps an
Privat an Feriengäste vermieten – aber richtig

Damit auch private Vermieter auf der sicheren Seite sind, hat die Tourist-Info eine Broschüre zusammengestellt. | Foto: Foto: Stadt Kehl
  • Damit auch private Vermieter auf der sicheren Seite sind, hat die Tourist-Info eine Broschüre zusammengestellt.
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Kehl. Lange Zeit als kurzlebiger Trend belächelt, feiert die „Sharing Economy“ immer größere
Erfolge. Im Mittelpunkt dieser Bewegung steht das „Collaborative
Consumption“, also der Gemeinschaftskonsum von Gegenständen oder
Unterkünften. Auch im Raum Kehl werden immer häufiger private
Unterkünfte über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats an Reisende
vermittelt. Im Unterkunftsverzeichnis der Kehl Marketing GmbH sind
bereits mehr als 50 Vermieter registriert, die regelmäßig
Ferienwohnungen, -häuser oder Privatzimmer an Urlaubsgäste vermieten.

Dabei werde oft vergessen, dass auch bei privaten Vermietungen eine Reihe von
Vorschriften zu beachten ist, weiß Carolin Bohrer aus Erfahrung.
Hilfestellung bei Fragen zu diesem Thema gibt es deshalb in der
Tourist-Information. In einer „Erstvermietermappe“ können alle wichtigen
Fakten nachgelesen werden. Bei einer kostenlosen Beratung können
weitere Fragen geklärt werden.

Die Idee für das Geschäftsmodell des Branchen-Vorreiters Airbnb entstand im Jahr 2007 durch einen
Geistesblitz der Gründer Joe Gebbia und Brian Chesky. Da sie wussten,
dass in dieser Zeit Hotelzimmer knapp und teuer waren, boten sie während
einer großen Messe in San Franzisco ihre eigene Wohnung als
Übernachtungsmöglichkeit an.

Auch im Raum Kehl vermieten immer mehr Menschen Wohnungen oder Privatzimmer an Urlaubsgäste. Allein auf
Airbnb sind in Kehl bereits rund 30 Unterkünfte gelistet, in der
gesamten Ortenau weit über 300 – Tendenz steigend. Wer auf diese Weise
etwas Geld dazu verdienen möchte, darf allerdings nicht vergessen, dass
bei Vermietungen Regeln beachtet werden müssen – selbst wenn nur
gelegentlich das eigene Zimmer oder die Wohnung auf den Plattformen
angeboten wird. Denn ein Blick auf die aktuelle Rechtslage zeigt: Viele
der Vorschriften im Beherbergungsgewerbe gelten sowohl für private als
auch für gewerbliche Vermieter. Dazu zählen beispielsweise zahlreiche
Auflagen zu Lebensmitteln und Hygiene oder Meldepflichten beim Bau- und
Gewerbeamt. Außerdem muss jeder Vermieter die Einnahmen bei seiner Lohn-
oder Einkommenssteuererklärung angeben.

Damit Vermieter bei der Vielfalt an Vorschriften den Überblick behalten, hat die
Tourist-Information eine „Erstvermietermappe“ zusammengestellt, in der
alle wichtigen Fakten zur privaten Vermietung nachgelesen werden können.
Carolin Bohrer von der Kehl Marketing GmbH betont: „Es sind oft kleine
Dinge, an die man nicht unbedingt denkt, aber sobald etwas passiert, ist
man nicht abgesichert.“  Neben den Informationen zu Anmeldepflichten,
Steuer- und Melderecht, Versicherungen und Haftung sind in der
Erstvermietermappe zudem Tipps für die Berechnung von angemessenen
Preisen sowie zur Vermarktung von Ferienunterkünften zu finden.

Autor: st

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