Gutschein-Gewinnspiel für Kehler Gastronomie
„Jeder Beleg zählt“
Kehl (st). Die anhaltenden Corona-Auflagen bringen viele Gastwirte in finanzielle Schieflagen, die mitunter existenzbedrohend sind. Um den gebeutelten Gastronomen zu helfen, verlost die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH Restaurant-Gutscheine im Gesamtwert von 2.000 Euro. Kehler können bis Sonntag, 10. Januar, Belege für To-Go-Bestellungen an die Tourist-Information senden und landen dafür im Lostopf.
Gutscheine im Gesamtwert von 2.000 Euro
Mit dem zweiten Lockdown ab 2. November kehrten für die Gastronomie strenge Restriktionen zurück: Gäste dürfen nicht mehr länger empfangen und bewirtet werden, lediglich Abholservice und Lieferdienste bleiben gestattet. Auch für die Kehler Gastroszene bedeutet dies herbe Umsatzeinbußen. Mindestens bis Sonntag, 20. Dezember, werden diese Einschränkungen anhalten und die Situation für die Gastronomen weiter verschärfen.
In diesen schwierigen Zeiten möchte die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungs-GmbH den Betroffenen in Form einer Kampagne helfen. Kehler, die den Liefer- oder Abholservice von Gaststätten nutzen, können ab sofort ihren Kassenbeleg an die Tourist-Information schicken und sich Chancen auf einen Restaurant-Gutschein ausrechnen.
Was gilt es dabei zu beachten? Die Quittung für das Lieblingsessen-to-go sollte einen Mindestbestellwert von 25 Euro ausweisen. Ist der Betrag erreicht, können Kunden eine Kopie des Belegs per E-Mail an tourist-information@stadt-kehl.de senden. Wichtig: Teilnehmer des Gewinnspiels sollten darauf achten, dass sie ihre Kontaktdaten (Name und Adresse) beifügen. Einsendeschluss ist der 10. Januar; das Datum auf den eingescannten Belegen darf jedoch nicht nach dem 31. Dezember liegen.
Im Anschluss werden unter sämtlichen Einsendern Restaurant-Gutscheine im Gesamtwert von 2.000 Euro verlost. „Unser Ziel ist es, die Gastronomen in der Kernstadt und in den Ortschaften zu unterstützen“, erläutert Wirtschaftsförderin Fiona Härtel. Die Aktion soll Kehler für die schwierige Situation der Gastronomen sensibilisieren und sie ermuntern, der Branche durch Bestellungen unter die Arme zu greifen. „Jeder Beleg zählt“, betont Fiona Härtel. Das heißt, vom Feinkost-Restaurant bis zum Schnellimbiss werden jegliche Quittungen akzeptiert, solange der Mindestverzehr erreicht wird.
Welche Gastronomen in Kehl einen Abholdienst und Lieferservice anbieten, kann in einer Übersicht online unter www.marketing.kehl.de eingesehen werden. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich.
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