Fußnote
Datenschutz geht vor Humor
An dieser Stelle wurde bereits mehrfach die inzwischen nicht mehr ganz so neue Datenschutz-Grundverordnung thematisiert. Wir geben zu: nicht immer, eigentlich fast nie mit einer wohlwollenden Sichtweise auf diese Bürokratie-Krake der EU – anders geht es auch gar nicht.
In der Folge rückt manch eine Kommune die Kontaktdaten eines Bewerbers um das Amt des Bürgermeisters nicht an die Presse heraus. Zugegeben: Den Journalisten fällt es schwer, sich bis zum Wahltag zu gedulden, da dann die komplette Adresse des Bewerbers auf jedem Wahlzettel steht. Diese und noch andere – nennen wir sie mal – Kuriositäten hat diese DSGVO zu Tage gebracht, seit sie vor etwas weniger als einem Jahr eingeführt wurde.
Und andere kommen erst so nach und nach ans Licht: Ein reger Brauch der Abiturienten ist es, zum Abschluss ihrer Reifeprüfung eine Abizeitung auf den Markt zu bringen, die vielfach inzwischen eher an aufwendig produzierte Hochglanzmagazine erinnern, als an Druckwerke, deren Inhalte irgendwann zwischen dem notwendigen Lernen für die Klausuren entstanden sind. Auf jeden Fall lassen dort die Schulabgänger Dampf ab, nehmen ihre Lehrer ins Visier. In der Regel bleibt alles im Rahmen.
Damit diese Zeitungen auch künftig erscheinen, sind die Abiturienten aufgefordert, den Lehrern vor Erscheinen der Zeitung Fotos und Textbeiträge vorzulegen und von ihnen eine Erklärung einzufordern, dass die Pädagogen mit deren Veröffentlichung einverstanden sind. Eins ist sicher: So bleibt der Humor auf der Strecke und einer (un-)pädagogischen Zensur sind Schulpforten geöffnet.
Journalisten sind in Zeiten von DSGVO ebenfalls sensibilisiert und gehen mit dem Schutz der Persönlichkeit noch eine Spur vorsichtiger um. Selbst Marktfrauen, so ein persönliches Ergebnis, kennen diese Verordnung und rufen dem Fotografen wilde Flüche entgegen und droht mit Datenschutzklage. Gekommen ist sie bisher nicht.
In diesen wilden Narrentagen wären die Büttenredner, Schudis und Hexen auch ziemlich ratlos und damit schweigsam, wenn sie bei jeder Bemerkung erst eine Unterschrift ihres Gegenübers verlangen würden, nachdem der Narr ihm zuvor seine Bemerkung zur Freigabe präsentierte.
So bleibt auch sogenannten Komikern nichts anderes übrig, sich mit schlechten Witzen über Doppelnamen von bekannten Frauen über Wasser zu halten. Denn Personen der Öffentlichkeit und der Zeitgeschichte haben keinen närrischen Schutzwall durch die DSGVO bekommen. Hat eigentlich mein Einwohnermeldeamt eine Datenschutzerklärung von mir verlangt? Nein, und dennoch taucht mein Name regelmäßig im Wählerverzeichnis auf.
rek
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