Neue Spielverordnung in Kehl
Zahl der Geldspielautomaten wird sich deutlich verringern
Kehl (st). 671 Geldspielgeräte gibt es derzeit noch in Kehl. 327 davon stehen in Spielhallen; 344 verteilen sich aktuell auf 122 Gaststätten – in Kehl Automatenbistros genannt. Ab dem 10. November wird sich das ändern: Wenn die neue Spielverordnung des Bundes in Kraft tritt, sind pro Gaststätte nur noch maximal zwei – statt bisher drei – Geldspielautomaten erlaubt. Der Kommunale Ordnungsdienst wird durch verstärkte Kontrollen dafür sorgen, dass die neue Regelung eingehalten wird. Um wie viele Geldspielgeräte sich der Bestand in Kehl genau verringern wird, lässt sich indes noch nicht sagen.
Seit vielen Jahren ist Kehl bereits die Stadt in Baden-Württemberg, wahrscheinlich sogar im Bund, welche die höchste Dichte an Geldspielautomaten in Relation zur Einwohnerzahl aufweist. Die Stadt kann hier nicht regelnd eingreifen: Dass überhaupt Geldspielgeräte in Gaststätten aufgestellt werden dürfen und wie viele, bestimmt der Bund. Wie lange Gaststätten geöffnet haben dürfen, entscheidet das Land – eine Unterscheidung in Gaststätten mit und ohne Geldspielgeräte gibt es hier nicht. Eingerichtet werden können solche Klein- und Kleinstgaststätten überall dort, wo Hauseigentümer bereit sind, an Betreiber zu vermieten.
In 104 Bistros in Kehl stehen zurzeit je drei Geldspielautomaten, in 16 weiteren sind es je zwei, in zweien steht jeweils ein Geldspielgerät. Rein rechnerisch betrachtet, würde sich also die Zahl der Geldspielautomaten mit dem Inkrafttreten der neuen Spielverordnung über Nacht um 104 reduzieren. Diese Rechnung wird indes, wie Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, erläutert, so nicht aufgehen: In den vergangenen Wochen sind allein elf Neuanträge für Gaststätten bei der Stadt eingegangen – bis auf einen Wirt möchten alle Geldspielautomaten aufstellen. 22 Anträge auf Gaststättenerlaubnis hat es 2019 insgesamt gegeben; in dieser Zahl sind Pächterwechsel bereits enthalten. Bauanträge zur Teilung von Gaststätten gab es nur wenige und davon wurden von der städtischen Baurechtsbehörde bereits welche abgelehnt.
Auswirkungen hat die neue Spielverordnung auch auf den städtischen Haushalt: Im November 2018 hatte der Gesetzgeber bereits den Zugang zu Geldspielautomaten erschwert, die Höchstspieldauer verkürzt und die Verluste begrenzt. Dadurch sind die Einnahmen der Stadt aus der Vergnügungssteuer um 20 Prozent gesunken. Für das Jahr 2019 rechnet der Fachbereich Finanzdienste mit knapp fünf Millionen Euro – in den Vorjahren hatte die Vergnügungssteuer auch schon sechs Millionen Euro zur Deckung der städtischen Ausgaben beigetragen. Für 2020 steht ein Ansatz von 4,8 Millionen Euro im Haushalt, der vermutlich zu optimistisch ist.
In fußläufig gut erreichbaren Geldspielautomaten landen im Monat im Durchschnitt rund 4.000 Euro, weiß Gerd Siebeneichner vom Bereich Kommunale Abgaben. Die Stadt kassiert pro Automat zwischen 500 und 1.000 Euro Steuer – wieder abhängig von der Lage der Spielhalle oder des Bistros.In den 28 Spielhallen auf dem Kehler Stadtgebiet ändert sich durch die neue Spielverordnung des Bundes nichts; dort bleibt es bei bis zu zwölf Geldspielautomaten pro Einrichtung. Spielhallen müssen allerdings um Mitternacht schließen, während Automatenbistros – weil es sich um Gaststätten handelt – unter der Woche bis drei Uhr nachts, in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis fünf Uhr morgens geöffnet sein dürfen.
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