Projekt Friedhofstraße erfolgreich
Weitere Fahrradstraßen für Kehl?

Der Arbeitskreis Radverkehr geht auf Tour. | Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Grundsätzlich Tempo 30, kein Rechts-vor-Links und Nebeneinanderfahren erlaubt: Auf Fahrradstraßen genießen Radler Sonderrechte mit dem Ziel, dass sie sicher und zügig vorankommen. Nachdem man in Kehl mit der Friedhofstraße als Fahrradstraße positive Erfahrungen gemacht hat, könnte die erfolgreiche zweijährige Versuchsphase zum Ergebnis haben, dass weitere Fahrradstraßen eingerichtet werden – die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt. Bei einer gemeinsamen Radtour durch die Kernstadt hat sich der Arbeitskreis Radverkehr potenzielle Fahrradstraßen angeschaut.

Mittelfristig wird die Friedhofstraße zur Großbaustelle, weil dort Leitungen erneuert werden müssen und die Telekom mit dem Glasfaserausbau aktiv werde, erklärte Michael Görlitz vom Bereich Tiefbau der Gruppe. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Fahrbahndecke erneuert. Doch habe man die Zeit vor der Sanierung genutzt, um in Kehl erste Erfahrungen mit einer Fahrradstraße zu sammeln.

Hier die Vorschläge

Die sind so ausgefallen, dass die Verwaltung dem Gemeinderat die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen empfehlen möchte, die auch von den zuständigen Behörden mitgetragen würden: Mit der Ausweisung der Allmendzeilstraße, der Kanzmattstraße und der Richard-Wagner-Straße könne man eine wichtige Süd-Ost-Achse schaffen, auf der Radfahrer die Kernstadt zügig durchqueren könnten.

Obwohl man in einer Fahrradstraße an den beiden Fahrbahnseiten nur noch im Wechsel Parkstreifen anordnen kann, damit bei Gegenverkehr ausreichend große Begegnungslücken vorhanden sind, fielen auf der neuen Achse kaum Parkplätze weg, erläuterte Michael Görlitz, „dafür wächst die Übersichtlichkeit“. In der Allmendzeilstraße, wo heute noch 50 Stundenkilometer schnell gefahren werden darf, könnte durch die Maßnahme zudem Tempo 30 angeordnet werden. Dadurch würde sich die Verkehrssicherheit in diesen Straßen insgesamt erhöhen.

Als weitere Fahrradstraßenverbindung haben Stadtplanung und Tiefbau auch die Nibelungenstraße im Fokus.
Entlang der Vogesenallee könnte zudem der vom Kreis geplante Radschnellweg von Offenburg nach Straßburg verlaufen. Tiefbau-Chef Hans-Jürgen Schneider plädiert dafür, diesen zu teilen und auf beiden Straßenseiten zu führen, um die Sicherheit für die Radfahrer zu erhöhen. Anstatt in der Vogesenallee bis zum Kreisverkehr am Wasserturm durchzufahren, könnte der Verbindungsweg zur Karlstraße über die Wendeplatte bei den Beruflichen Schulen so ausgebaut werden, dass der Radschnellweg hier durchgeführt werden könnte. Über die Karlstraße und die Nibelungenstraße als Fahrradstraßen könnte es dann weitergehen bis zum Verbindungsweg zur Ludwig-Trick-Straße.

Wird die Nibelungenstraße zur Fahrradstraße, reduziert sich auch dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer. Vorfahrtsberechtigt ist der Verkehr dort bereits, so dass hier nur die Fahrradstraße zusätzlich ausgeschildert werden müsste, nannte Gerlinde Ulrich, Leiterin des Bereichs Verkehrswesen einen weiteren Vorteil.
„Mit dem Fahrradstraßennetz und den Maßnahmen, die sich aus dem Lärmaktionsplan ergeben, kommen wir in ganz vielen Bereichen der Kernstadt zu Tempo 30“, hob Stadtplaner Thorsten Werbeck auf die Verbesserung der Wohnqualität als willkommenen Nebeneffekt ab. Bürgermeister Thomas Wuttke zeigte sich zuversichtlich, dass die kommunale Initiative beim Land Erfolg hat und den Städten und Gemeinden mehr Kompetenzen übertragen werden, damit sie auch auf Durchgangsstraßen Tempo 30 einrichten können.

Ziel des AK Radverkehr, zu dem neben den Mitgliedern der Verwaltung auch Kehlerinnen und Kehler gehören, und der von den Stadträten Patric Jockers und Norbert Hense begleitet wurde, war auch der provisorisch auf dem ehemaligen Zollhof angelegte Radweg und die neue Querung der Hafenstraße: Zwar habe sich durch die Verlegung der Verkehrsinsel die Sicherheit für die Radfahrenden verbessert, waren sich alle einig; die Mitglieder aus der Bürgerschaft wünschten sich jedoch zusätzlich eine auffällige farbliche Markierung. Eine solche ist allerdings ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Gelobt wurde von den ADFC-Vertretern im AK Radverkehr indes die sehr gute Ausleuchtung der neuen Querungsstelle.

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